Die Kreisleiter der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen
 – „Politische Frontoffiziere der Bewegung“

 

 

 

 

 

Hans Hartmann - „Aufopfernde Tätigkeit im Dienst der Bewegung“

 

12.02.1936 - Maria Lechner, Garmisch. Hartmann beantragte am 12. Februar 1936, also noch wäh­rend der Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen, „sofortige Inschutzhaftnahme der obenge­nannten Maria Lechner und Überführung derselben in ein Konzentrationslager für Frauen.“[1]

 

30.06.1936 - Max Braun, geb. 1902, Holzarbeiter beim Forstamt Partenkirchen, nicht vorbestraft, verheiratet, drei Kinder, Stundenlohn 55 RPf, seit 1931 Mitglied der NSBO[2]. Kreisleiter Hartmann ließ ihn am 30. Juni 1936 „wegen Verächtlichmachung führender Männer der Partei und des Staates in Schutzhaft neh­men“ und verlangte gleichzeitig „seine Überführung in das Konzentrationslager Dachau zu veranlas­sen.“ Was war passiert? Braun war im Gasthof „Zum Schweizer Bartl“ mit anderen Gästen über die Lohnverhältnisse im Dritten Reich in Streit geraten. Er wurde vom Geschäftsführer des Kreidewerks Kaltenbrunn beim DAF-Geschäftsführer Röhrl denunziert: „Braun gehört zu den Leuten, die nach außen die Hand zum Deutschen Gruß erheben und aus vollem Brustton Heil Hitler rufen, wäh­rend sie im Innern die größten… und auch die gefährlichsten Gegner der Bewegung sind.“[3]

 

28.11.1936 - Therese Eitzenberger, geb. 1880, Garmisch. Sie wurde am 28. November 1935 von Kreisleiter Hartmann beschuldigt, jugendliche Sammler des Winterhilfswerks beschimpft zu haben. Sie sei deshalb  „für einige Zeit in Schutzhaft zu nehmen.“ „Wegen bewusster Sabotage des Winterhilfs­werks“ ver­anlasste das Bezirksamt Haft im Amtsgerichtsgefängnis bis zum 2. Dezember 1935.[4]

 

24.11.1936 - Rosa Diepold, geb. 1905, Garmisch-Partenkirchen, Promenadestr. 5, Zeugin Jehovas. Am 24. No­vember 1936 beantragte die NS-Kreisleitung Schutzhaft wegen „beleidigender Schimpferei über Staat, Religion, Partei, Geistlichkeit“. Hartmann schrieb, sie sei „sofort in Schutzhaft zu nehmen und in ein weibliches Konzentrationslager zu überführen.“ Die Gestapo München ordnete Schutzhaft für die Dauer von acht Tagen an.[5]

 


[1] StA München LRA 199041 – Schutzhaft und KZ Dachau / Lechner

[2] Die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation war eine betriebsbezogene Organisationsform der NSDAP – seit 1935 zugunsten der DAF aufgelöst.

[3] StA München LRA 199037 – Schutzhaft und KZ Dachau / Buch, Haymann

[4] StA München LRA 199038 – Schutzhaft / Verschiedene, Eitzenberger

[5] StA München LRA 199038 – Schutzhaft / Verschiedene, Diepold

 

© Alois Schwarzmüller 2012