Die Kreisleiter der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen
 – „Politische Frontoffiziere der Bewegung“

 

 

 

 

 

Hans Hartmann - „Aufopfernde Tätigkeit im Dienst der Bewegung“

 

02.01.1936 - Jakob und Leonie Liebenstein, geb. 1883 bzw.1887, seit 1919 Schuhgeschäftsinhaber in der Lud­wigstraße. Auslöser für das Schutzhaftverfahren gegen das jüdische Ehepaar war ein Schreiben des SA-Obersturmführers Bräckle vom 2. Januar 1936 an Josef Röhrl, den Kreiswalter der Deutschen Arbeitsfront. In diesen Tagen wurden gerade die letzten antisemitischen Schilder und Tafeln aus Garmisch-Partenkirchen entfernt, weil sonst die Olympischen Winterspiele gefährdet gewesen wären. Bräckle schrieb, es sei ihm kaum mehr möglich, seine SA-Kameraden „vor einem gewaltsamen Über­griff“ gegen das Ehepaar Liebenstein zurück zu halten, seit drei Tagen müsse er sich „immer in der Nähe des Geschäftes aufhalten“, damit er seine Kameraden „vor Übergriffen warnen“ könne. Was war vorgefallen? 

 
 
  Anzeige des Schuhhauses Liebenstein zum Weihnachtsfest 1933 im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt, 18.12.1933

Oben: Schuhhaus Liebenstein in Partenkirchen, Ludwigstraße 23

Unten: Rechnung vom 19. Juni 1937 über 1 Paar Kneippsandalen für Dr. Karl Neu, Praktischer Arzt in Partenkirchen

 

 

Die Liebensteins hatten zum Jahresende 1935 eine neue Hausangestellte gefunden, die sich am 31. Dezember vorstellte. Sie hieß Thine Cantor, kam aus Chemnitz, war geschiedene Ärztin, Hausarbeit nicht gewöhnt, außerdem sorgte sie sich sehr um ihren in Chemnitz zurückgebliebenen Sohn. Keine gute Basis für eine dauerhafte Anstellung als Hausgehilfin. Nach drei Tagen wurde das Arbeitsver­hältnis aufgelöst. Danach brach der Sturm der von der SA geschürten „Erregung“ über die Lieben­steins herein.

Am 4. Januar 1936 forderte der Stellvertretende Kreiswalter der DAF Kreisleiter Hartmann dazu auf, das Ehepaar in Schutzhaft zu nehmen, „denn“, so fügte er hinzu, „es ist unmöglich, für die Dauer SA und Bevölkerung vor gewaltsamen Übergriffen zurückzuhalten.“ Dann war da noch die große Sorge wegen der zeitlichen Nähe der olympischen Ereignisse: „In Anbetracht der kommenden Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen könnten derartige Vorkommnisse unvorhergesehene Folgen haben.“ Dieser Kombination aus Drohungen mit SA-Privatjustiz und Ankündigungen „unabsehbarer Folgen“ bei antisemitischen Vorfällen im Vorfeld der Olympischen Spiele führte dazu, dass Kreisleiter Hartmann am 6. Januar 1936 das Bezirksamt darum „ersuchte“, „den Juden Liebenstein und dessen Frau wegen asozialen Verhaltens und vor allem zu ihrem persönlichen Schutz sofort in Schutzhaft nehmen zu lassen.“ Gleichzeitig machte er das Amt darauf aufmerksam, „dass jetzt kurz vor den olympischen Spielen … ein tätliches Vorgehen der SA unter allen Umständen verhindert wer­den muss.“

Der Schutzhaftbefehl, der dann am 7. Januar 1936 ausgestellt wurde, hatte diesen Wortlaut: „Auf Grund des § 1 der VO des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl I S. 83) und der Min.Entschl v. 2.5.1934 Nr. 2186a59 werden in Schutzhaft genommen: Liebenstein Jakob und Leonie, Garmisch-Partenkirchen, Ludwigstraße 61 (Wohnung) gez. Dr. Wiesend - In Haft genommen am 07.01.1936 auf Antrag der Kreisleitung der NSDAP, auf Anordnung des Bezirksamtes Ga.-Pa.im Amtsgerichtsgefängnis Garmisch-Partenkirchen, voraussichtliche Dauer der Schutzhaft: 3 Tage – Unterbringung im KZ Dachau wird nicht beantragt.“

Die mit dem Vollzug der Schutzhaft beauftragte Gendarmeriestation Partenkirchen nahm Jakob Lie­benstein am 7. Januar um 19.00 Uhr in Haft und lieferte ihn ins Amtsgerichtsgefängnis an der Burg­straße ein. Liebenstein erhob umgehend schriftlich Einspruch gegen seine Inhaftierung, nannte seine Gründe für die vorzeitige Trennung von der Hausgehilfin Thine Cantor, beschrieb den Widerspruch zwischen ihrer Si­tuation und den Erwartungen der Liebensteins an eine tüchtige Haushälterin und wies alle Behaup­tungen der Cantor zurück.

Dramatisch wurde die Situation bei der Verhaftung von Leonie Liebenstein. Sie erlitt einen Schwächeanfall und brach zusammen, so dass sie zunächst überhaupt nicht vernommen werden konnte. Auf Anord­nung von Bezirksarzt Dr. Zick brachte man sie ins Krankenhaus. Alles spielte sich vor den Augen und Ohren der zwei fünfzehnjährigen Töchter des Ehepaars Liebenstein ab.

Am 8. Januar 1936 bestätigte Amtsgerichtsdirektor von Valta, zugleich Vorstand des Amtsgerichtsge­fängnisses, die Einlieferung von Jakob Liebenstein „am 7. Januar 1936 nachts 11 Uhr 15 Min in Schutzhaft“ und verfügte seine Entlassung „am 10. Januar 1936 nachmittags 5 Uhr.“ Der Leiter des Bezirksamts Garmisch, Dr. Reinhard Wiesend, teilte der Bayerischen Politischen Polizei (Gestapo) am 31. Januar mit, dass „die Schutzhaft der Leonie Liebenstein, die auf Grund amtsärztlichen Gutachtens im Krankenhaus Garmisch entsprechend durchgeführt wurde“, ebenfalls am 10.01.1936 aufgehoben worden sei. Am 6. Februar 1936 eröffnete Adolf Hitler die IV. Olympischen Winterspiele Garmisch-Partenkirchen. Antijüdische Vorfälle sind in diesen elf Tagen nicht bekannt geworden.[1]

 

[1] alle StA München LRA 199041 – Schutzhaft und KZ Dachau / Liebenstein

 

© Alois Schwarzmüller 2012