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Die Kreisleiter der NSDAP in
Garmisch-Partenkirchen |
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Hans Hartmann - „Aufopfernde Tätigkeit im Dienst der Bewegung“
01.06.1934 - Anton Zerhoch, geb. 1890, Geschäftsführer des elterlichen Sägewerks an der Obermühle in Partenkirchen, vor 1933 Mitglied der BVP und Führer der „Bayernwacht“. Er wurde im Juni 1934 in Schutzhaft genommen, weil er nicht „auf dem Boden der Regierung steht.“ Hintergrund war der Vorwurf der „staatsfeindlichen Betätigung“ in Österreich, die „in der österreichischen SA in Mittenwald Beunruhigung hervorgerufen“ habe. Hartmann hielt deshalb „Schutzhaft auch zum eignen Schutz des Zerhoch für notwendig.“ Zerhoch setzte sich gegen die Beschuldigungen zur Wehr. Zunächst erfolglos - Bezirksamtmann Dr. Fux beantragte am 11. Juni 1934 sogar seine „Unterbringung in Dachau.“ Die Bayerische Politische Polizei machte aber in seinem Fall zur Bedingung, dass „die abfälligen Äußerungen im Wortlaut durch Zeugen einwandfrei festgestellt“ würden. Hartmann verwies am 18. Juni darauf, dass es nicht möglich sei, „diese Zeugen ohne Vorbereitung unauffällig über die Grenze zu bringen.“ Außerdem sollten die Zeugenaussagen nicht so verwendet werden dürfen, „dass diese Leute in Tirol wegen nationalsozialistischer Gesinnung Schwierigkeiten bekommen.“ Und die Gendarmeriestation Mittenwald ließ einen Tag später wissen, dass „die betreffenden Zeugen den Beschluss gefasst haben, gegen Zerhoch nicht aufzutreten, weil die Befürchtung bestehe, dass sie im Falle einer Zeugenaussage ihrerseits einen finanziellen Schaden erleiden, da Zerhoch weitere Holzaufkäufe nicht mehr tätigen werde.“ Am 4. Juli 1934 erreichte Zerhochs Rechtsanwalt Hanns Stock, München, die Entlassung seines Mandanten aus der Schutzhaft.[1] Ohne einen Namen auszusprechen, benützte Hartmann in öffentlicher Rede den Fall Zerhoch, um noch einmal damit zu drohen, was jenen geschehe, die „außerhalb der deutschen Reichsgrenzen das Maul aufreißen und über unsere Regierung schimpfen.“ Er halte „solche Männer“ für Hochverräter und werde sie auch als solche behandeln.[2] |
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