1940 - Anmerkungen zu den Olympischen Winterspielen in Garmisch-Partenkirchen

 

 

 

 

 

8. Juli 1939.
Der Reichsminister des Innern - Berlin
an den 1.Bürgermeister der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen

Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen ordne ich zur sofortigen Inangriffnahme der für die Durchführung der Olympischen Winterspiele erforderlichen Bauten folgendes an:

1.) Das Bauprogramm für die V. Olympischen Winterspiele umfasst folgende Maßnahmen, die in der unter meiner Leitung abgehaltenen Sitzung am 7. Juli 1939 einzelnen erörtert wurden:

a) Umbau des Skistadiums,

b) Vergrößerung des Eisstadions,

c) Überholung der Bobbahn,

d) Durchführung von Kahlschlägen am Kreuzeck zur Erleichterung der Abfahrtsläufe,

e) Errichtung einer gedeckten Schwimmhalle (mit Sauna),

f) Erwerb der zur Durchführung der geplanten Erweiterungs- und Neubauten erforderli­chen Grundstücke.

2.) Bauherr für die zur Durchführung der Olympischen Winterspiele benötigten Bauten ist die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen. Die Vergebung sämtlicher Bauaufträge obliegt daher der Gemeinde.

3.) Die erforderlichen Mittel werden der Gemeinde vom Reich zur Verfügung gestellt.

4.) Der Oberfinanzpräsident München überwacht die technische Ausführung der Bauten und überprüft die Abrechnung.

5.) Die Betriebsmittel werden der Gemeinde vom Oberfinanzpräsidenten in München nach Maßgabe des Fortgangs der Bauarbeiten überwiesen.“

Staatsarchiv München - LRA Garmisch-Partenkirchen 61964

 

10.Juli 1939
Der Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
an den Regierungspräsidenten Ministerialdirektor Gareis.

Betreff: V. Olympische Winterspiele 1940 in Garmisch-Partenkirchen,

"Anbei gestatte ich mir einen Abdruck der Entschließung des Reichsinnenministers vom 8.7.1939, der mir von Bürgermeister Scheck zur Verfügung gestellt wurde, zur gefl. Kenntnisnahme vorzulegen. Die gesamten Baukosten werden sich auf rund 6,5 Millionen Reichsmark belaufen. Wegen der künftigen Unterhaltung der neuen Bauten wird noch eine Regelung zwischen Gemeinde und dem Reich dahingehend getroffen werden, dass die Gemeinde einen jährlichen Reichszuschuss zu den Unterhaltungskosten erhalten wird."

Staatsarchiv München - LRA Garmisch-Partenkirchern 61964

 

 

© Alois Schwarzmüller 2006