1936 - Anmerkungen zu den Olympischen Winterspielen in Garmisch-Partenkirchen

 

 

 

 

 

Chronik der Bewerbung

 

Text 17

26.10.1932

IHK München an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

„Nach uns vorliegenden Mitteilungen ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass bei der Tagung des Deutschen Olympischen Ausschusses in Berlin am 11. November ds. Js. Infolge der Überzahl der preußischen Vertreter die Abhaltung der Olympischen Winterspiele an einem mitteldeutschen Ort beschlossen wird, wiewohl bisher nur von Garmisch-Partenkirchen als Austragungsort die Rede war…

Die Wahl eines mitteldeutschen Ortes würde nicht nur die Hoffnungen, die sich die am Fremdenverkehr interessierten Kreise des bayerischen Oberlandes im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele gemacht haben, zerstören und durch die größere Anziehungskraft des betreffenden mitteldeutschen Gebietes voraussichtlich einen Verkehrsausfall in Südbayern verursachen, sondern, so fürchten wir, darüber namentlich gegenüber dem ausländischen Interessentenpublikum nicht die gleiche Zugkraft entfalten können wie Garmisch-Partenkirchen.

… im Interesse einer möglichst starken Fremdenverkehrswerbung durch die Wahl des Austragungsortes der Olympischen Spiele 1936, im Interesse ferner einer möglichst großen Inanspruchnahme der Reichsbahn infolge einer längeren Anfahrtsstrecke durch Deutschland möchte man daher vom wirtschaftlichen Standpunkt aus die Abhaltung der Olympischen Spiele in Garmisch-Partenkirchen befürworten.

Staatsarchiv München - LRA Garmisch-Partenkirchen 61935

 

Text 18

02.11.1932

Der Vorsitzende des Deutschen Olympischen Ausschusses – Dr. Lewald – an Bezirksamtmann von Merz

„… bei den Besprechungen in Garmisch-Partenkirchen war mir entfallen, dass nach Ziffer 6 der Grundregeln der Olympischen Spiele das Internationale Olympische Komitee den Ort der Winterspiele bestimmt. Der Beschluss, den der Deutsche Olympische Ausschuss, wie ich sicher bin, am 11. November fassen wird, die Winterspiele 1936 in Garmisch-Partenkirchen abzuhalten, ist daher nur ein verbindlicher Vorschlag an das Internationale Olympische Komitee, das erst in seiner Anfang Juni 1933 in Wien stattfindenden Sitzung die endgültige Bestimmung trifft. Hiernach wird es sich doch wohl empfehlen, mit der Begründung eines eingetragenen Vereins zu warten, bis das IOK den Beschluss gefasst hat, wobei, wie ich bemerken möchte, keinerlei Zweifel darüber besteht, dass, wenn wir Garmisch-Partenkirchen benennen, das IOK im Sinne unseres Vorschlages beschließt…

Ich beabsichtige,… das Organisationskomitee in Form einer GmbH zu bilden und es erscheint mir zweckmäßig, dass dieses Organisationskomitee nicht nur für die Hauptspiele, sondern auch für die Olympischen Winterspiele die Verantwortung trägt, ohne dass hierbei die Initiative des örtlichen Komitees eingeschränkt werden soll…"

Staatsarchiv München - LRA Garmisch-Partenkirchen 61935

 

© Alois Schwarzmüller 2006