Garmisch-Partenkirchen 1. Januar 1935
Die erzwungene Vereinigung

 

 

 

 

Quelle 14

07.12.1934

Sitzung des Gemeinderats Partenkirchen

  1. „Der Marktgemeinderat Partenkirchen erklärt hiemit sein Einverständnis mit der Vereinigung der Marktgemeinden Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde.

  2. Dem Staatsministerium des Innern wird die Entscheidung darüber, mit welcher Gemeinde die Vereinigung zu erfolgen hat, überlassen.

  3. Das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden der aufzunehmenden Gemeinde gehen an die aufnehmende Gemeinde über.

  4. Die zukünftige Gemeinde soll den Namen Garmisch-Partenkirchen tragen.

  5. Das Staatsministerium des Innern wird gebeten, vorläufig die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einer jeden Gemeinde weiter in Geltung lassen zu wollen.“

 

Quelle 15

10.12.1934

Beschluss des Gemeinderates Garmisch:

„Der mit den Vertretern der Marktgemeinde Partenkirchen am 7. November 1934 in den Amtsräumen des Bezirksamtes Garmisch gemeinsam gefasste Beschluss betreffend Vereinigung der beiden Gemeinden Garmisch und Partenkirchen wird hiermit zurückgezogen, soweit in diesem Beschlusse Bedingungen für die Vereinigung niedergelegt wurden.

Der Marktgemeinderrat Garmisch bestätigt neuerdings seine Beschlüsse vom 25. Juli 1933, 8. Januar 1934 und 15. Oktober 1934, in denen er wiederholte seinen willen zur vorbehaltlosen Vereinigung der beiden Gemeinden zum Ausdruck gebracht hat.“ Gez. Thomma

 

Quelle 16

12.12.1934

Bezirksamt Garmisch an den Gemeinderat Garmisch

„Aufgrund der gestrigen Verhandlung  im Staatsministerium des Innern wird der Gemeinderat veranlasst, folgenden Beschluss zu fassen und in fünffacher Fertigung vorzulegen:

  1. Der Gemeinderat erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Vereinigung der Marktgemeinden Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde.

  2. Dem Staatsminister des Innern wird die Entscheidung darüber, welche Gemeinde in die andere aufgenommen werden soll, überlassen.

  3. Das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden der aufzunehmenden Gemeinde gehen an die aufnehmende Gemeinde über.“

 

Quelle 17

14.12.1934

Beschluss des Marktgemeinderates Garmisch

„Nach Bekanntgabe der bezirksamtlichen Verfügung vom 12. Dezember 1934 wird einstimmig beschlossen:

  1. Der Marktgemeinderat erklärt hiemit sein Einverständnis mit der Vereinigung der Marktgemeinden Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde.

  2. Dem Staatsministerium des Innern wird die Entscheidung darüber, welche Gemeinde in die andere aufgenommen werden soll, überlassen.

  3. Das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden der aufzunehmenden Gemeinde gehen an die aufnehmende Gemeinde über.

  4. Die zukünftige Gesamtgemeinde soll den Namen Garmisch-Partenkirchen tragen.

  5. Das Staatsministerium des Innern wird gebeten, vorläufig die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einer jeden Gemeinde weiter in Geltung lassen zu wollen.“

 

© Alois Schwarzmüller 2006