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Quelle 14
07.12.1934
Sitzung des Gemeinderats Partenkirchen
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„Der Marktgemeinderat Partenkirchen erklärt
hiemit sein Einverständnis mit der Vereinigung der Marktgemeinden
Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde.
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Dem Staatsministerium des Innern wird die
Entscheidung darüber, mit welcher Gemeinde die Vereinigung zu erfolgen
hat, überlassen.
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Das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden
der aufzunehmenden Gemeinde gehen an die aufnehmende Gemeinde über.
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Die zukünftige Gemeinde soll den Namen
Garmisch-Partenkirchen tragen.
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Das Staatsministerium des Innern wird gebeten,
vorläufig die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einer jeden Gemeinde
weiter in Geltung lassen zu wollen.“
Quelle 15
10.12.1934
Beschluss des Gemeinderates Garmisch:
„Der mit den Vertretern der Marktgemeinde
Partenkirchen am 7. November 1934 in den Amtsräumen des Bezirksamtes
Garmisch gemeinsam gefasste Beschluss betreffend Vereinigung der beiden
Gemeinden Garmisch und Partenkirchen wird hiermit zurückgezogen, soweit
in diesem Beschlusse Bedingungen für die Vereinigung niedergelegt
wurden.
Der Marktgemeinderrat Garmisch bestätigt neuerdings
seine Beschlüsse vom 25. Juli 1933, 8. Januar 1934 und 15. Oktober 1934,
in denen er wiederholte seinen willen zur vorbehaltlosen Vereinigung der
beiden Gemeinden zum Ausdruck gebracht hat.“ Gez. Thomma
Quelle 16
12.12.1934
Bezirksamt Garmisch an den Gemeinderat Garmisch
„Aufgrund der gestrigen Verhandlung im
Staatsministerium des Innern wird der Gemeinderat veranlasst, folgenden
Beschluss zu fassen und in fünffacher Fertigung vorzulegen:
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Der Gemeinderat erklärt hiermit sein
Einverständnis mit der Vereinigung der Marktgemeinden Garmisch und
Partenkirchen zu einer Gemeinde.
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Dem Staatsminister des Innern wird die
Entscheidung darüber, welche Gemeinde in die andere aufgenommen werden
soll, überlassen.
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Das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden der
aufzunehmenden Gemeinde gehen an die aufnehmende Gemeinde über.“
Quelle 17
14.12.1934
Beschluss des Marktgemeinderates Garmisch
„Nach Bekanntgabe der bezirksamtlichen Verfügung vom
12. Dezember 1934 wird einstimmig beschlossen:
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Der Marktgemeinderat
erklärt hiemit sein Einverständnis mit der Vereinigung der
Marktgemeinden Garmisch und Partenkirchen zu einer Gemeinde.
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Dem Staatsministerium des
Innern wird die Entscheidung darüber, welche Gemeinde in die andere
aufgenommen werden soll, überlassen.
-
Das gesamte Vermögen und
die gesamten Schulden der aufzunehmenden Gemeinde gehen an die
aufnehmende Gemeinde über.
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Die zukünftige
Gesamtgemeinde soll den Namen Garmisch-Partenkirchen tragen.
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Das Staatsministerium des
Innern wird gebeten, vorläufig die öffentlich-rechtlichen Vorschriften
einer jeden Gemeinde weiter in Geltung lassen zu wollen.“
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