1933 - Der Beginn der nationalsozialistischen Diktatur in Garmisch-Partenkirchen

 

 

 

Gleichschaltung der Beamten

Schon ehe das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" am 7. April 1933 in Kraft trat und die Entlassung „politisch unzuverlässiger" und „nichtarischer", also jüdischer Beamter ermöglichte, wurde in Garmisch-Partenkirchen deutlich, was die Nationalsozialisten mit den Beamten vorhatten: Am 9. April 1932 verkündete der Redner einer NS-Versammlung in Partenkirchen vor 80 Zuhörern, dass „im Dritten Reich natürlich alle Beamten jüdischer Abstammung sowie die seit 1919 eingeschlichenen Parteibuchbeamten sofort entfernt" würden. Und im April 1933 teilte die Nationalsozialistische Beamten-Arbeitsgemeinschaft", Ortsgruppe Garmisch-Partenkirchen, mit, dass es selbstverständlich „Pflicht eines jeden Beamten" sei, der Beamten-Arbeitsgemeinschaft Garmisch-Partenkirchen anzugehören – „Auskunft erteilt der Leiter Max Wittmann, Postamt, 3. Stock."

Nach gewissenhafter Überprüfung aller Gemeindebeamten hinsichtlich ihrer politischen Bindungen und rassischen Merkmale teilte Bürgermeister Thomma am 29. Juli 1933 seinen vorgesetzten Dienststellen mit, dass „sämtliche Beamte arischer Abstammung sind, was amtsbekannt ist und jederzeit nachgewiesen werden kann." Auch aus politischen Gründen musste niemand entlassen werden – alle boten die Gewähr dafür, „dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten".

 

 

© Alois Schwarzmüller 2006