Garmisch-Partenkirchen 1945-1949 - Die ersten Jahre nach Diktatur und Krieg

 

 

 

 

 

Entnazifizierung - Selbstreinigung oder Selbstbetrug?

Die Spruchkammer des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hatte sich in ihrer ersten Sitzung 1946 mit dem Fall des 71-jährigen Sägewerksbesitzers Johann Huber aus Eschenlohe zu beschäftigen. Huber wurde vom öffentlichen Ankläger als Aktivist und Nutznießer der NSDAP bezeichnet. In seinen Tagebuchaufzeichnungen* nannte der Eschenloher Pfarrer Josef Demleitner den Sägewerksbesitzer Huber  "Millionär mit dem meisten Einfluss", der sich mit seinen drei Söhnen ganz der Partei verschrieben habe.

 

30.08.1946

Der mächtigste Mann in Eschenlohe - Johann Huber sen. vor der Spruchkammer (1946)

"Der Betroffene war vor 1933 Mitglied des Stahlhelms und der Bayr. Volkspartei. Als 1933 die Nazis an die Macht kamen, war er das einzige Mitglied des Gemeinderates, das in diesem seinen Sitz behielt, obwohl er noch nicht formell zur Partei gehörte, und sein Eintritt in diese erst 1936 erfolgte. Huber hat selbst erklärt, dass er in  Eschenlohe der höchste Steuerzahler gewesen ist und sein Einkommen betrug 1933 etwa 21 000 RM. Es stieg dann bis zum Jahre 1944 mit konjunkturbedingten Schwankungen auf ungefähr 69000 RM jährlich. Allein aus diesem Grunde hat seine Stimme im Gemeinderat einen ausschlaggebenden Einfluss gehabt. Pfarrer Demleiter, ein erklärter Nazigegner, hatte in der Gemeinde einen schweren Stand. und es wurde öfters der Versuch ge­macht, ihn seines Postens zu entheben oder mindestens seine Versetzung zu erwirken. Hu­ber, der mehr als 35 Jahre Mitglied des Kirchenchors war und als der mächtigste Mann in der Gemeinde galt, hat nichts gegen den Beschluss des Gemeinderats, Pfarrer Demleitner seines Postens zu entheben, getan. In sei­ner exponierten Stellung ist er dafür verant­wortlich, dass dem Pfarrer viele Gänge zur Gestapo nicht erspart wurden, dass das Leben des Pfarrers gerade durch ihn nur noch mehr erschwert wurde.

Huber wurde in die Gruppe der Belasteten eingereiht. Es wurde die Einziehung von 50 Prozent seines Vermögens, insbesondere der Sachwerte, als Beitrag zur Wiedergutmachung angeordnet. Auf die Dauer von fünf Jahren ist ihm untersagt, in einen freien Beruf oder selbständig in einem Unternehmen tätig zu sein; er darf nur in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt werden. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 5 Prozent des mit 352 000 RM festgesetzten Streitwertes werden dem Betroffenen auferlegt. - Chs"

Hochland-Bote 30.08.1946

 

13.05.1948

Aus dem Sühnebescheid der Spruchkammer Garmisch-Partenkirchen (A 1-1/1/46-BX):

Der Sägewerksbesitzer Johann Huber, geb. 07.11.1875 in Eschenlohe, wird "in die Gruppe der Mitläufer eingereiht. Es wird eine Geldsühne von RM 2000 ... festgesetzt... Sie haben die Kosten des Verfahrens zutragen... Der Streitwert wird auf RM 374.000.- festgesetzt."

 

26.05.1948

Beschluss der Spruchkammer Garmisch-Partenkirchen (A 1-1/1/46):

"... Auf Antrag des Betroffenen vom 22.5.1948 wird der im Sühnebescheid vom 13.5.1948 als Streitwert angenommene Betrag von 374.000.- auf RM 46.400.- herabgesetzt."

 

* Josef Demleitner, Randbemerkungen eines Landpfarrers zu einer Tragikomödie (Eschenlohe, o.J.) - Original im Archiv des Bistums Augsburg - Signatur: ABA Pf 132/1

 

 

© Alois Schwarzmüller 2015