"Juden sind hier nicht erwünscht!"

Zur Geschichte der jüdischen Bürger in Garmisch-Partenkirchen von 1933 bis 1945

 

 

 

8. Aufklärung und Verdrängung 
 Das Spruchkammerverfahren gegen Hans Hausböck

 

Kreisleiter Hans Hausböck, der den Pogrom am 10. November 1938 von langer Hand propagandistisch vorbereitet, durchge­führt und auch politisch zu verantworten hatte, war im Jahre 1910 in München ge­boren. Er arbeitete als Elektromonteur im väterli­chen Betrieb in der Schellings­traße. 1931 wurde er NSDAP-Mitglied, 1932 bis 1933 war er bei der Allgemeinen SS, von 1933 bis 1934 Sturmmann der SA, seit 1935 Stabsleiter beim NS-Gau München. 1937 wurde er mit der Kreislei­tung der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen beauftragt, die er bis zum Dezember 1939 innehatte. Im Krieg bekleidete er das Amt eines NS-Führungsoffiziers bei einer Division. 

Nach dem Ende der Hitler-Diktatur landete Hausböck - Iro­nie des Schicksals - beim amerikanischen Soldatensender AFN in der Kaul­bachstraße in München, wo er für die Stromversorgung zuständig wurde. Am 5. September 1945 erst stellte das CIC Mün­chen fest, "subject was Kreisleiter Garmisch-Partenkirchen until 1943. In 1943 he was punished by the party for sex crimes and was sent to the army... He was a notorious Jewbater. He is a smooth talker, but his record is that of an notorious Nazi.“ 

So sah ihn auch 1. Bürgermeister Lödermann von Garmisch-Partenkir­chen, der ihn als Zeuge in der ersten Spruchkammerverhandlung so beschrieb: "Ein Exponent der Naziideologie. Hat Garmisch durch den Juden­pogrom 1938 in den schlechtesten Ruf gebracht; ein unreifer, arro­ganter Mensch." 

Hausböck kam zunächst am 17. Oktober 1945 in das Internierungslager Moosburg und blieb in Internierungshaft bis zum 1. Juli 1949.

Der Öffentliche Kläger bei der Spruchkammer Dachau stützte seine Anklage auf die folgenden Beschuldigungen:
"Nach dem augenblicklichen Stand der Ermittlungen (Dezember 1948) war der Betrof­fene
1. in seiner Eigenschaft als Kreisleiter der allein Verantwortli­che für die Ausschreitun­gen des Judenpogroms in Garmisch-Parten­kirchen,
2. durch sein Verhalten sind in Ga.-Pa. 4 Selbstmorde durch ihn ausgewiesene Juden vorgekommen
3. hat er mit der Waffe in der Hand die Juden gezwungen, innerhalb kürzester Frist Garmisch zu verlassen
4. in seiner Eigenschaft als NSFO galt er als gefährlicher Natio­nalsozialist und war bei der Truppe gefürchtet."

 

Nach einer Verlegung des Verfahrens zur Heimatspruchkammer Weil­heim, Außen­stelle Garmisch-Partenkirchen, wurde am 18. März 1949 der Spruch gefällt. Hausböck wurde in die Gruppe der Hauptschuldi­gen einge­reiht und auf die Dauer von 5 Jahren in ein Arbeitslager einge­wiesen. Die bisher verbrachte politische Internierungszeit wurde angerechnet. Sein Vermögen sollte bis auf einen Betrag von DM 3000.- einge­zo­gen werden. Ein öffentliches Amt durfte er nicht mehr bekleiden

Begründet wurde dieser Spruch damit, daß der Betroffene mit allen Mitteln ver­sucht habe, als Exponent der natio­nalsozialistischen Ge­waltherrschaft die Bevölkerung ge­gen das "Judentum" aufzuhetzen und den Rassenwahn zu fördern. Beson­ders zum Vorwurf wurde ihm ge­macht, daß Frau Strauss ausdrücklich durch sein Eingreifen von der Aktion ver­schont wurde. Gerade die­ser Fall, davon war die Spruch­kammer über­zeugt, zeige klar und eindeutig, "daß der Be­troffene genau so gut auch auf die kran­ken, gebrechlichen und al­ten jüdi­schen Bürger hätte Rücksicht nehmen können und müssen. Er tat es nicht."

Hausböck legte Berufung ein. Am 1. Juli 1949 wurde der Spruch vom Berufungssenat in München aufgehoben. Zur Begründung führte die Berufungskammer aus:
"Die Beweisaufnahme durch den Senat läßt nun den ganzen Fall doch in einem viel milderen Licht erscheinen. Das ganze Verfahren wird stark beeinflußt durch die Tat­sache, daß nach der Judenaktion am 10. November 1938 vier Personen und zwar zwei in Innsbruck und zwei in Feldkirchen Selbstmord be­gingen. Die Selbst­morde werden dem Betroffenen zur Last gelegt. An Belastungsmate­rial lagen der Vorinstanz einige Briefe und Er­klärungen von damals ins Ausland geflüchteter Juden, auch sind ei­nige Mischlinge als Belastungszeu­gen aufgetreten. Bei den meisten handelt es sich um Verwandte, die keine Erlebniszeugen sind ... Es ist ja ganz klar, daß die im Aus­land sich befindenden Juden keine guten Erinnerungen an Deutsch­land haben, daß sie haßerfüllt und dadurch voreingenom­men sind, wenn sie auch glauben, subjektiv gesehen, die Wahrheit zu sagen. Die Erinnerung hat stark gelitten, die Aufregung war eine furcht­bare, und die Zeugen stellen die Vor­gänge ohne böse Ab­sicht nur ungün­stig dar." 

Also - es war alles gar nicht so schlimm, die "Erlebniszeugen" hatten Hausböck ein gutes Zeugnis ausgestellt. Diese Zeugen waren:
- der fanatische NS- Schriftleiter des Garmisch-Partenkirchner Tagblatts
- zwei Ortsgruppenleiter der NSDAP Garmisch-Partenkirchen
- ein weiteres führendes Mitglied des Kreisamtes

Am 4. März 1950 erging der zweite Spruch, der Berufung gegen den ersten Spruch vom 18.3.1949 wurde stattgegeben. Der Betroffene wurde eingereiht in die Gruppe der Belasteten, das Arbeitslager wurde von fünf auf zwei Jahre verringert.

An diesem Urteil erschreckt nicht so sehr die Milde der einzelnen Strafen im Vergleich mit dem Spruch von 1949. Es ist die Um­kehrung der Täter/Opfer-Beziehung, die auch heute noch schwer nachvoll­ziehbar ist. Die Helfer und Helfershelfer des überzeugten Gesin­nungstäters Hausböck durften mit ihren Aussagen als "Erlebniszeugen" die Er­fahrungen und Erlebnisse der Opfer einfach verdrängen. Einem ins Ausland geflüch­teten Opfer traute man weni­ger Objektivität und Erinnerungsvermögen zu als seinem in Deutsch­land oft bis fünf Minuten nach Zwölf für die nationalsozialisti­sche Gewalti­deologie kämpfenden Peiniger. 

Das Urteil machte deutlich, daß der Kalte Krieg das In­teresse sowohl vieler Deut­scher als auch der ehemaligen alliierten Gegner an einer Weiterführung der Säuberungs­maßnahmen einschlafen ließ. Antikommu­nismus im Westen, Antika­pitalismus im Osten Deutschlands waren das neue ideologische Kor­sett - und damit konnten die ehema­ligen Nazis in reichem Maße die­nen, waren doch für die Nazis und ihre Propa­ganda so­wohl der Kapitalismus wie der Kommunismus nichts anderes als eine teufli­sche Erfin­dung des in­ternationalen Weltju­dentums zur Zerstörung Deutschlands und der ari­schen Rasse. 

Die Teilung Deutschlands, die Eingliederung in zwei gegensätzliche Bündnisse haben den Nationalismus in Deutschland 40 Jahre lang ge­dämpft. Es gefällt mir nicht, daß - "Deutschland den Deutschen" - am 9. November 1993 die gleiche Parole gegrölt wurde wie am 9. No­vember 1938.

 

[64] alle Angaben aus:
1. Ermittlungsakten der Spruchkammer Garmisch-Partenkirchen gegen Johann Hausböck, ehem. Kreisleiter (A 4 - 1711 / 3024 / 48)
2. Akten der Spruchkammer Garmisch-Partenkirchen: Johann Hausböck - Berufungsregister Nr. 135/50 Berufungskammer für München (Gen.Reg. 2904/49 - K 10065)