Garmisch-Partenkirchen und seine jüdischen Bürger - 1933-1945 |
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Schritt für Schritt – Frieda und Emil Fechheimer wurden verfolgt,
enteignet, entehrt Zeitreise von 1935 bis 1950 Quellen: Marktarchiv Garmisch-Partenkirchen - Akte Fechheimer Staatsarchiv München - LRA Garmisch-Partenkirchen
63049, 63212, 61668, 61665, 61664
Emil und Frieda Fechheimer Der Kaufmann Emil Fechheimer wurde am 15.10.1866 in Nürnberg geboren. Nach Garmisch kam er am 1.7.1934. Er erwarb das Anwesen Höllentalstr. 56 (Pl.-Nr. 1822 a, b und Pl. Nr. 1824). Er war verheiratet mit Frieda Fechheimer (*15.3.1876 in Gunzenhausen, geb. Hesselberger). Seine Frau wohnte schon in Garmisch, das Haus war im Besitz des Schwiegervaters.
Seinen Lebenslauf beschrieb Emil Fechheimer in der eidesstattlichen Erklärung vom 3.10.1948 im Spruchkammerverfahren gegen den ehemaligen NS-Kreisleiter Hans Hausböck:
"1886/87 diente ich als Einj. Freiw. im 1.Chev.Reg. in Nürnberg, wurde Reserveoffizier und meldete mich 1914 freiwillig zum Heeresdienst. Weiter bekleidete ich das Ehrenamt eines Kgl.
Handelsrichters in Nürnberg. Im Jahre 1917 wurde ich dem Bayerischen Kriegsministerium als wirtschaftlicher Mitarbeiter zugeteilt und später
für meine Verdienste um die Fettindustrie mit dem Titel "Geheimer Hofrat"
ausgezeichnet.
18. Mai 1935 Der 2. Bürgermeister von Garmisch, Josef Thomma, gibt in einem Schreiben an die NS-Kreisleitung Garmisch-Partenkirchen zu Protokoll: "Heut' Vormittags gegen 11 Uhr sprach der Jude Emil Fechheimer, welcher das Anwesen Höllentalstr. 56 schon seit vielen Jahren besitzt, bei dem unterfertigten Bürgermeister vor und beklagte sich, daß auf seinem Grundstück an der Höllentalstraße an einer Telegrafenstange, welche mit seiner Genehmigung gesetzt ist, eine Tafel angebracht wurde, "Juden sind hier nicht erwünscht". Wer die bezügliche Tafel angebracht hat, ist mir nicht bekannt. Fechheimer erwähnte noch, daß er und seine Vorfahren es in Nürnberg zu höchsten Ehren gebracht habe und fragte, wo er denn hinsolle. Von diesem Sachverhalt gestatte ich mir, Mitteilung zu machen. Heil Hitler! Thomma, 2. Bgm." Josef Thomma wohnte nur wenige Häuser entfernt von Emil Fechheimer in der Höllentalstraße 21.
10. November 1938 In der eidesstattlichen Erklärung vom 3.10.1948 schilderte Fechheimer die antijüdischen Vorgänge am 10. November 1938 in Garmisch-Partenkirchen:
„An dem oben genannten Tage wurden meine Frau und ich um 7 Uhr morgens mit dem Rufe „Juden heraus, Rache für Paris" aus dem Schlafe geweckt und durch eine Anzahl SA-Leute, die wir in unserem Garten erblickten,
befehlshaberisch aufgefordert, sofort herunterzukommen. Man drängte uns derart, daß wir uns nur mangelhaft ankleiden konnten. - Frühstück war natürlich ausgeschlossen - und brachte uns dann in`s Parteihaus, wo wir warten mußten,
bis die Nichtarier des Bezirkes Garmisch-Partenkirchen zusammengeholt
waren.
16. Dezember 1938 Otto Fechheimer (Bruder von Emil Fechheimer),
früher Fabrikbesitzer in Nürnberg, Frommanstr. 7, erklärt notariell:
„Ich übertrage hiemit die vorbezeichnete Vollmacht in ihrem ganzen Umfang
auf die Deutsche allgemeine Treuhand Aktiengesellschaft in München.“ 20. Januar 1939 Garmisch-Partenkirchens Bürgermeister Jakob
Scheck meldet das Interesse des Marktes „aus öffentlichen Gründen“
an dem zum Verkauf stehenden jüdischen Grundbesitz „Grundstück Pl. Nr.
1824, Bauplatz zu 0,371 ha“ zum Einheitswert von 18.500.- RM an.
Grundlage dafür die „Verordnung über den Einsatz des jüdischen
Vermögens vom 3. Dez. 1938; hier Erwerb aus dem Besitz der
Kaufmannseheleute Emil und Fried Fechheimer.“ Für das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
bestätigt NS-Kreisleiter Johann Hausböck am 25. Januar 1939 mit
einem dicken handschriftlichen „Ja Einverstanden“ die
Absicht des Marktes. Das Ehepaar Fechheimer ist inzwischen in Lugano. 15. Februar 1939 Am 15. Februar 1939 händigt Landrat Dr.
Wiesend „die Schlüssel zum Anwesen des Juden Fechheimer, früher
Garmisch-Partenkirchen, Höllentalstraße," an den
Regierungs-Forstrat Schneller vom Forstamt Garmisch „vorübergehend"
aus. Der Antrag des Kaufhauses E. P. Hart, das
Anwesen Fechheimer als Ferienheim für "die 120 Mitglieder umfassende
Gefolgschaft" zu erwerben, wird wohl deshalb nicht weiter verfolgt,
weil sich die Bayerische Landesforstverwaltung für das Haus
interessierte. Die NSDAP-Gauleitung Oberbayern erteilt am 23. März
1939 eine „Ausnahmegenehmigung zur Verwaltung des Vermögens der
ausgewanderten Eheleute Emil Israel Fechenheimer und Frau geb.
Hesselberger." Wenige Tage später händigt Landrat Wiesend der
Forstverwaltung die Schlüssel „für das Judenhaus Fechheimer,
Höllentalstr. 56," aus. Das „Verzeichnis der in
Garmisch-Partenkirchen vorhandenen Anwesen jüdischer Besitzer", das
Bürgermeister Scheck am 17. August 1939 anfertigen lässt, enthält dazu
den Eintrag: „Fechheimer, Emil und Frieda, Wohnhaus an der
Höllentalstr. Nr. 56 - Das Anwesen wurde von der Landesforstverwaltung
käufl. erworben." 25. März 1939 Der Besitz von Emil und Frieda Fechheimer geht
jetzt an die Allgemeine Treuhand Aktiengesellschaft in München
über. Notar Wilhelm Gutbrod (München, Kaufingerstr. 29) bestätigt
Dr. Fritz Fergg (Wirtschaftsprüfer und Vorstandsmitglied der
Allgemeinen Treuhand) und Dr. Matthias Steeg (Prokurist und
Wirtschaftsprüfer in München): „Beide handelnd für „Deutsche Allgemeine
Treuhand Aktiengesellschaft“ in München... beide zur gemeinsamen
Vertretung der Gesellschaft berechtigt... Herr Emil Fechheimer und Frau
Frieda haben am 22. September 1938 die vorbezeichnete Vollmacht dem
Fabrikbesitzer Otto Fechheimer erteilt. Die Vollmacht ist ganz oder
teilweise auf Dritte übertragbar. Herr Otto Fechheimer hat die vorbezeichnete
Vollmacht mit Urkunde des Notars Wilhelm Hoffmann in Nürnberg vom 16.
Dezember 1938 mit ihrem ganzen Umfang auf die Deutsche Allgemeine Treuhand
Aktiengesellschaft in München übertragen. Die Deutsche Aktiengesellschaft überträgt hiemit
diese Vollmacht in vollem Umfang auf Herr Dr. Matthias Steeg,
Wirtschaftsprüfer in München“ Dr. Daimer, Notar
23. Oktober 1939 Die Regierung von Oberbayern teilt mit,
dass die Veräußerung des Fechheimer Grundstücks „an das Land Bayern
- Forstverwaltung" von dem Garmischer Notar Daimer beurkundet
ist. Der Kaufvertrag vom 25. Mai 1939 "gemäß §8 der VO über den
Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938" enthält die Klausel,
dass die Zahlungen auf ein für das Ehepaar Fechheimer zu errichtendes
Sonderkonto zu erfolgen hatte, „über das nur mit Zustimmung des
OFPräs Nürnberg sowie des Finanzamts Garmisch-P. verfügt werden
darf". Januar 1940 Diplomkaufmann Dr. rer. pol. M. Steeg,
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftstreuhänder des Nationalsozialistischen
Rechtswahrerbundes (Berufsorganisation der Juristen im Dritten Reich)
teilt Bürgermeister Scheck mit, „dass das Forstamt das Grundstück gerne
kaufen würde.“ Steeg bietet dem Forstamt RM 5.- qm. Durch die
Ermäßigung des Kaufpreises wolle er dem Forstamt „die Erlangung der
Erlaubnis erleichtern.“
27. März 1940
Bürgermeister Scheck
erwirbt am 27. März 1940
den Bauplatz Nr. 1824
mit 3170 qm, das zweite Grundstück, das bis zum 10. November 1938 im
Besitz der Familie Fechheimer war, für den Markt Garmisch-Partenkirchen
zum Preis von 20000.- RM. Am 12. April 1940 ersucht Scheck das
Landratsamt, für diesen Kauf „die nach der Judengesetzgebung
erforderliche Genehmigung" zu erteilen. 27. März 1940 Kaufvertrag Notariat Dr. Daimer „Anwesend
waren Dr. Matthias Steeg, handelnd für die im gesetzlichen Güterstand des
BGB für das Deutsche Reich lebenden Kaufmannseheleute Emil Israel und
Frieda Sara Fechheimer, Kämmerer Hans Stegmair als Vertreter des
Marktes Garmisch-Partenkirchen:
Folgender
Kaufvertrag: Die Eigentümer Ehepaar Fechheimer verkaufen das Grundstück
PL. Nr. 1824 0,371 ha an den Markt Garmisch-Partenkirchen, Kaufpreis
20.000.- RM.
Die Zahlung wird auf
ein für die Verkäufer zu errichtendes Sonderkonto geleistet, über das nur
mit Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten München verfügt werden darf... Die Verkäufer sind
Juden. Die
Beteiligten beantragen daher hiemit auf Grund der Verordnung über den
Einsatz des jüdischen Vermögens nebst Durchführungsbestimmungen und der
Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von
Juden, insbesondere auf § 8 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen
Vermögens und § 3 der 2. Durchführungsverordnung hiezu die Genehmigung
des Vertrages dieses Vertrages durch den Landrat Garmisch-Partenkirchen. Der Markt Garmisch-Partenkirchen versichert, dass
er über das mit gegenwärtiger Urkunde erworbene Grundstück, seine
Verwertung und Nutzung keinerlei Abrede oder Sonderabkommen mit Juden oder
zu Gunsten von Juden getroffen hat und solche auch nicht treffen wird.
Kaufpartei ist sich darüber im Klaren, dass eine falsche Versicherung oder
deren Nichtbefolg in der Zukunft Folgen nach sich ziehen kann, die
gegebenenfalls bis zur Enteignung des Grundstücks mit strengster
Bestrafung führen können. Der Ehemann Fechheimer genehmigt die in
gegenwärtiger Urkunde enthaltenen Erklärungen seiner Ehefrau... Je eine beglaubigte Abschrift ist zu fertigen für
den Landrat Garmisch-Partenkirchen – Judengenehmigung - für den
Oberfinanzpräsidenten – Devisenstelle – und zu den Grundakten des
Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen. Je eine einfache Abschrift ist zu fertigen für den
Landrat Garmisch-Partenkirchen- Wohnsiedlungsgenehmigung – und das
Finanzamt Garmisch-Partenkirchen – Unbedenklichkeitsbescheinigung und für
die Verkäufer. ... vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten
genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Dr. Matthias Steeg - Hans Stegmair - Dr. Daimer,
Notar“ 30. März 1940
Dr. Daimer:
Kaufvertrag Fechheimer An Bürgermeister Garmisch-Partenkirchen mit der
Bitte, „die Urkunde vom 27. März 1940 zwecks Judengesetzgenehmigung dem
Herrn Landrat vorzulegen.“
12. April 1940 „Bürgermeister Garmisch-Partenkirchen Grunderwerb von den Kaufmannseheleuten Emil Israel
und Frieda Sara Fechheimer... Den am 27. März 1940 von ihnen
abgeschlossenen Kaufvertrag genehmige ich hiemit vorbehaltlos in allen
Teilen. (Scheck) Dieses Schriftstück ist am 15. April 1940 mit der
Post eingelaufen und wurde zur Kenntnis genommen...
Dr. Daimer“ 12. April 1940 Bürgermeister Garmisch-Partenkirchen „Grunderwerb von den Kaufmannseheleuten Emil
Israel und Frieda Sara... Den zwischen dem Markte Garmisch-Partenkirchen und
den Kaufmannseheleuten Emil Israel und Frieda Sara Fechheimer, letztere
geb. Hesselberger am 27. März 1940 unter U.R.Nr.335 abgeschlossenen
Kaufvertrag genehmige ich hiemit vorbehaltlos in allen Teilen.“ Scheck 23. Mai 1940
Landrat Dr. Wiesend:
„Verkauf eines inländischen Grundstücks durch Devisenausländer an
Deviseninländer, Markt Garmisch-Partenkirchen beantragt die Genehmigung
des Verkaufs von Grundstück Plan Nr. 1824 Bauplatz zu 0,372 ha
Verkäufer: Emil
Israel Fechheimer und Frieda Sara Fechheimer ... in Lugano
Schweiz),
früher in Garmisch-Partenkirchen, Höllentalstr. 56, vertreten durch
Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Steeg, München - Käufer: Markt
Garmisch-Partenkirchen Kaufpreis 20.000.- RM - Genehmigung durch
Finanzamt Garmisch-Partenkirchen Unterschrift unleserlich Genehmigung Landrat Garmisch-Partenkirchen „Der
Preis ist nicht zu beanstanden.“ (Siegel) Dr. Lange Sämtliche Zahlungen aus dem Kaufvertrag sind auf
ein für den Verkäufer zu errichtendes Sonderkonto zu leisten, über das nur
mit Zustimmung des Oberfinanzpräsidenten München,
Devisenüberwachungsstelle, sowie des Finanzamtes Garmisch-Partenkirchen
verfügt werden darf.
(Siegel) Dr.
Wiesend“ Landrat Dr. Wiesend an Notar Dr. Daimer Einsatz des jüdischen Vermögens - „... für
diese Verfügung wird eine Gebühr von 40.- RM samt 20% Zuschlag angesetzt. 19. Juli 1940 Dr. Daimer an Bürgermeister Scheck „... Der Landrat Garmisch-Partenkirchen hat für
die Genehmigung des Kaufvertrages nach der Judenverordnung 50.- RM bei mir
liquidiert. Nach dem Inhalt des Kaufvertrages hat der Markt
Garmisch-Partenkirchen die Kosten des Vertrages zu bezahlen. Ich
überreiche anbei die mir zugegangene Kostennachricht des Landrats unter
Ersuchen, für die Bezahlung dieses Kostenbeitrages besorgt zu sein. Heil Hitler - Daimer“ 10. September 1940 Kosten für die Vormerkung des Grundstückskaufs
Fechheimer Kaufpreis
20.000.- RM Notariatsgebühren
145,30 Grunderwerbssteuer
1025,60 Gebühren des Landrats für die Judengenehmigung
50.- Grundsteuergebühren
56,33 21.278,81 18. September 1940 Die Bayerische Staatsbank München (Adresse)
schreibt an „Herrn Emil Fechheimer und O.D.129 430 Auswandererkonto Wir haben Ihrem Konto gutgeschrieben: 20.000.- i.A. der Bayerischen Gemeindebank (Girozentrale) a.V. Kassenverwaltung des Marktes Garmisch-Part. Betr. Kaufpreis für das Grundstück Pl. Nr. 1824
Bauplatz Lt. Urk. Des Notars Dr. Daimer,
Garmisch-Partenkirchen, vom 27.3. Nr. 335 laut Genehmigung des
Oberfinanzpräsidenten
München vom
10.07.1940“ 1942 Der Maler Oskar Mulley Der Landrat Garmisch-Partenkirchen fordert
die Gemeinde zu einer Wertzuwachssteuer für das Grundstück Pl. Nr. 1824
auf. Laut Urkunde des Notariats Garmisch-Partenkirchen wurde dieses
Grundstück am 06.03.1940 verkauft und zwar für 12.160.- RM Verkäufer: Der Erwerber: Teilfläche von 1090 qm Wohnsiedlungsgenehmigung durch Landrat 6. Juden: „Auf Anordnung auf Grund der
Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden und auf die
Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens wurden die Beteiligten
hingewiesen. Sie erklärten, dass an dem Rechtsgeschäft Juden oder jüdische
Gewerbebetriebe nicht beteiligt sind.“ Unterschrieben von Genehmigungsverfahren: Finanzamt Garmisch-Partenkirchen: Golling
..."steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen“
11. Mai 1945 Herrn Fritz Schäffer, Rechtsanwalt
München... ... übersenden wir Ihnen Abschriften der
Kaufurkunden Fechheimer-Marktgemeinde und Marktgemeinde-Mulley... darauf
hinweisen, dass seitens der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen der
Kaufpreis von 20.000.- RMk auf Auswanderersperrkonto bei der Bayer.
Staatsbank München einbezahlt wurde. Die Kosten des Erwerbes betrugen
1.279,81 RMk und wurden ebenfalls von der Marktgemeinde getragen.“ Schütte, Bürgermeister ... Ich habe den Anspruch auf Rückerstattung
entsprechend Gesetz Nr. 59 der Mil. Reg. anzumelden. Ich ersuche um ... Angabe, ob die
Marktgemeindeverwaltung zur Rückgabe der Grundstücke bereit ist...“ 11. Mai 1945
Markt
Garmisch-Partenkirchen
an Fritz Schäffer Rückerstattungsanspruch Emil Fechheimer Pl. Nr.
1824 „Der Marktgemeinderat Garmisch¬-Partenkirchen hat
in seiner Sitzung vom 10.6.1048 beschlossen, den noch im Besitz der
Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen befindlichen Teil des Grundstücks Pl.
Nr. 1824 freiwillig an die >Kaufmannseheleute Fechheimer
zurückzuerstatten. Es wurde auch mit Herrn Oskar Mulley, wegen der
Rückerstattung des von ihm von der Gemeinde erworbenen Grundstücksteils,
jetzt Pl. Nr. 1824 ½ Verbindung aufgenommen und hat sich dieser der
Gemeinde gegenüber schriftlich verpflichtet, das Grundstück freiwillig an
Fechheimer zurückzuerstatten... Das Grundstück steht z. Zt. unter property control
und werden wir beim Landesamt für Vermögensverwaltung um Genehmigung zur
Rückerstattung des Grundstückes an Fechheimer nachsuchen... Schütte, Bürgermeister“
1947? Beschluss des Marktgemeinderats
Garmisch-Partenkirchen 1. „Der Marktgemeinderat Garmisch-Partenkirchen
erkennt den Rückerstattungsanspruch des Herrn Emil und Frau Frieda
Fechheimer auf den noch im Besitz der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen
befindlichen Teil des Grundstückes Plan-Nr. 1824 St. G. Garmisch
freiwillig an.“ 2. Der Marktgemeinderat wird die Rückübertragung
des an Herrn Mullay veräußerten Grundstücksteil fördern. 3. Die Rückgabe des Grundstücks soll sofort
erfolgen... 4. Sofern Herr Mulley zur gleichzeitigen
Rückübertragung des von ihm erworbenen und zurückzugebenden Grundstücks
bereits ist, ist ihm der Kaufpreis zu 12.160.- RMk zurückzuzahlen...“ 10. Mai 1948 Das Zentralmeldeamt Bad Nauheim Die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen meldet
der Mil. Reg. an: 1. Gegenwärtiger Besitzer: Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen 2. Beschreibung des Grundstücks: Pl. Nr. 1824 Bauplatz... Erworben lt. Kaufvertrag
Nr. 335 vom 27. März 1940 um den Preis von 20.000.- RMk zuzüglich Kosten
mit 1.279,81 RMk = 21.279,81 RMk. Von diesem Grundstück wurde lt.
Kaufvertrag vom 6. März 1942 Nr. 211 eine Teilfläche von 10 a 90 1m an Hr.
Oskar Mulley, Kunstmaler in Garmisch-Partenkirchen, Höllentalstr. 43/II um
den Preis von 12.160.- RMk verkauft, so dass die noch im Besitz der
Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen befindliche Grundfläche 26 a 17 qm
ist. Das Grundstück liegt an der Höllentalstrasse und
ist noch unbebaut. Erworben von Emil und Frieda Fechheimer, soviel
bekannt in Lugano in der Schweiz wohnhaft. Der Kauf erfolgte durch reguläre
Rechtsgeschäfte. Die Verkäufer waren s. Zt. Vertreten durch Dr. Matthias
Steeg, Wirtschaftsprüfer in München...“ 7. Juni 1948
Forstmeister Aigner,
Treuhänder, Garmisch, Zugspitzstr. 4 An die Marktgemeinde Ga-Pa Rückerstattungsanspruch Emil Fechheimer „... (notarielle Urkunde) Da mir diese Urkunde
nicht zur Verfügung steht, ersuche ich die erbetene Abschrift direkt dem
oben bezeichneten Rechtsanwalt zukommen zu lassen.“ 10. Juni 1948 Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung Rückerstattung Fechheimer „... Anspruch freiwillig anerkannt... Es ist zu
versuchen, dass der s. Zt. Bezahlte und auf Auswanderersperrkonto bei der
Bayer. Staatsbank in München überwiesene Kaufpreis zu 20.000.- RMk ersetzt
wird. Mit dem Käufer des Teilgrundstückes Pl. Nr. 1824 ½
Herrn Oskar Mulley ist in Verbindung zu treten und zu versuchen, dass
dieser die Rückvergütung gleichzeitig mit der Marktgemeinde vornimmt. Hinsichtlich der Rückvergütung des von Herrn
Mullay an die Marktgemeinde bezahlten Kaufpreises soll die nur erfolgen,
wenn auch die Gemeinde den von ihr bezahlten Kaufpreis zurückerhält. Bürgermeister“ 10. Juni 1948 Rechtsanwalt Roesen „Wenn der Rückerstattungsanspruch nicht freiwillig
anerkannt wird, kann Fechheimer fordern: 1... Es wird zweckmäßig sein, wenn die Gemeinde die
ganze Angelegenheit in die Hand nimmt, d. h. dass Mulley veranlasst wird,
gleichzeitig mit der Gemeinde zurückzuüberweisen, dann erhält die Gemeinde
die RM 20.000.- und muss an Mulley das zurückzahlen, was dieser an die
Gemeinde bezahlt hat...“ 15. Juni 1948 Bayerische Staatsbank München an Markt Ga-Pa. Auswandererkonto Fechheimer „... 20.000.- RM Kaufpreis für das Grundstück Pl.
Nr. 1824 Garmsch am 18. September dem bei uns geführten
Auswanderersperrkonto Fechheimer, Lugano, gutgebracht...“ 16. Juni 1948 Goller – Leiter der Außenstelle
Garmisch-Partenkirchen des Bayerischen Landesamtes für Vermögensverwaltung
und Wiedergutmachung An Markt Ga.-Pa „... Nachdem für derartige Rückübertagungen bisher
keine Ausführungsbestimmungen vorliegen, hat sich diese Außenstelle an die
Zweigstelle München gewandt und kommt nach Erhalt eines Bescheides auf die
Angelegenheit zurück.“ Goller, Leiter der Außenstelle Ga.-Pa. 18. September 1948 Fritz Schäffer, Rechtsanwalt Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs nach
Maßgabe des Ges. Nr. 59 der Militärregierung Ausführungsverordnung Nr. 1
(Art. 56 d. Ges.) 1.Die Berechtigten Emil Fechheimer und Ehefrau Frieda Fechheimer Ständiger Wohnsitz Lugano (Schweiz) Villa Guidi 2. Bevollmächtigter Rechtsanwalt Fritz Schäffer 3. Angaben über die Verfolgten: Gegenwärtiger Wohnsitz: Lugano
(Schweiz), Villa Guidi Letzter Wohnsitz: Garmisch-Partenkirchen,
Höllentalstr. 56 4. Angaben über das Vermögen: Wohnhaus PL. Nr. 1822 5. Persönliches Vermögen: Gesamt Wohnungseinrichtung Villa Höllentalstr. 56
– „Die Wohnungseinrichtung befand sich inder Villa Höllentalstr. 56 bis
die Rückerstattungsberechtigten in das Ausland gehen mussten und bis sie
das Wohnhaus samt Einrichtung zu veräußern gezwungen wurden. Die
Wohnungseinrichtung wurde für Rechnung der Geheimen Staatspolizei am
15.5.1939 versteigert von der Firma L. Schrettenbrunner in München 15,
Schillserstr.40... 6. Schilderung des Entziehungsvorganges und
Angaben über den Vermögensgegenstand: Einheitswert Wohnhaus am 1.1.1935 30.000.- RM Einheitswert Bauplatz am 1.1.1943 18.500.- RM Wert der Wohnungseinrichtung: 63.000.- RM Der tatsächliche Verkehrswert war bedeutend
höher.“ Entziehungsvorgang: 30.“Die Berechtigten lebten bis 10. November 1938
in Garmisch-Partenkirchen. Bei dem Pogrom am 10. November 1938 (nach der
Ermordung des Legationssekretärs von Rath) wurden sie gezwungen, Garmisch
und das deutsche Reichsgebiet überhaupt zu verlassen und zwar ohne
Mitnahme von Geld oder wichtigen Unterhaltsmitteln. Sie flüchteten in die
Schweiz. 31. Die Verfolgten waren bis zum Inkrafttreten der
Verordnung vom 23.II.1941 deutsche Staatsangehörige, sie sind beide
Nichtarier, d. h. Juden im Sinn des § 5 der I. Verordnung zum
Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935... Vor dem Verlassen des deutschen
Reichsgebietes am 10.11.1938 wurden sie gezwungen, eine Vollmacht zu
unterschreiben, die zur Veräußerung des gesamten Grundbesitzes samt
Wohnungseinrichtung in arische Hände ermächtigte. Im Falle der Weigerung
sollten sie vom Platz weg in das Konzentrationslager verbracht werden. Es
legt daher zweifellos eine Entziehung im Sinne des Art. 2 des Ges. Nr.59
vor; ... 32. Das Wohnhaus Höllentalstr. 56 ... wurde vom
Bayer. Staat (Staatsforstverwaltung) gemäß Not. Urkunde vom 25.5.1939 Nr.
620 um RM 40.000.- erworben; der Bauplatz Pl. Nr. 1824 wurde von der
Gemeinde Garmisch-Partenkirchen um 20.000.- RM erworben gemäß Urkunde Nr.
335 vom 27.3.1940. Die Pl. Nr. 1824 war damals von der Marktgemeinde als
Teilstück miterworben; sie ist wohl später erst von der Marktgemeinde
Garmisch verkauft worden an Herrn Kunstmaler Oskar Mulley. Die Wohnungseinrichtung, die einen
Versicherungswert von 75.000.- RM hatte, wurde auf Veranlassung des
damaligen Treuhänders der Berechtigten, Herrn Dr. Steeg in München am
15.5.1939 von der Firma Ludwig Schrettenbrunner in München, Schillerstr.
40 für Rechnung der Geheimen Staatspolizei um RM 5418.90 versteigert. Der
Versteigerungserlös wurde den Berechtigten nicht ausbezahlt. 33, Sonstige Vertragsbedingungen bei Veräußerung
der Gegenstände: Der Bayer. Staat (Staatsforstverwaltung) hat gemäß Ziff.4
des Kaufvertrags vom 25.5.1939 beim Kauf des Anwesens Höllentalstr. 56 (PI.Nr.1822
a u. b) die Verpflichtung übernommen, den Kaufpreis von RM 40.000 durch
die Bayer. Landeshauptkasse auf ein für die Verkäuferin Frieda Fechheimer
zu errichtendes Sonderkonto einzuzahlen. 10 % des Kaufschillings wurden
als unverzinsliche Sicherheit solange zurückbehalten, bis der Nachweis
über die Zahlung der Wertzuwachssteuer erbracht war. 34. Ein Entgelt für die Veräußerung dieses
Grundbesitzes und der Wohnungseinrichtung ist an die
Rückerstattungsberechtigten nicht erfolgt. (Sie durften einzelne,
verhältnismäßig unbedeutende Vermögenswerte in das Ausland übertragen,
jedoch auf Rechnung anderer, ihnen entzogener Vermögenswerte; insbesondere
der Wertpapier und Gesellschafter-Anteile.) Dar Bayer. Staat (Staatsforstverwaltung) hat als
Erwerber der PI. Nr. 1822 a u. b eine Summe von RM 40.000 auf das
Sonderkonto Frieda Fechheimer einbezahlt; die Marktgemeinde
Garmisch-Partenkirchen hat RM 20 000 einbezahlt; die Möbeleinrichtung
wurde von der Firma Sehrettenbrunner München 15, Schillerstr. 40 um RM
5418 versteigert. 35. Entgelt wurde an die
Rückerstattungsberechtigten tatsächlich nicht ausbezahlt; die Kaufgelder
für die Grundstücke wurden auf Sonderkonten der Gestapo einbezahlt (vgl.Ziff.33). Eine selbständige Verfügung über ihre Vermögen war
den Berechtigten bereits durch die Verordnung vom 26.4.36 (RGB 11 S.415)
untersagt worden; die Verordnung vom 3.12.38 (RGBl.S.1709) machte jede
Verfügung ohne behördliche Genehmigung unmöglich; durch; die Verordnung
vom 25.12.41 wurden die Berechtigten (weil sie in das Ausland zu flüchten
gezwungen worden waren) ausgebürgert und ihr gesamtes Vermögen als dem
Reiche verfallenes erklärt. 36. Da der Kaufpreis an die Berechtigten nicht
ausbezahlt} wurde, kommt ein angemessener Kaufpreis überhaupt nicht in
Frage. Der von der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen bezahlte Kaufpreis von
RM 20.000 für den Bauplatz und der von der Forstverwaltung bezahlte
Kaufpreis von RM 40.000 für das Wohnhaus sind zweifellos nieder, weil der
Einheitswert erfahrungsgemäß bei Grundstücken immer weit unter dem
Verkehrswert liegt. Für die Wohnungseinrichtung wäre der angemessene
Kaufpreis mindestens der Versicherungssumme entsprechend gewesen. Dieser
betrug für die Möbel RM 63.000. 37. Aufschluss gönnen geben: a) Der Treuhänder der Grundstücke, Herr Anton
Aigner, Forstmeister, Garmisch-Partenkirchen, Zugspitzstr. b) Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Steeg,
München. 19, Nederlingstr.73; c) Rechtsanwalt Dr. jur. Forkenbeck, Berlin
W 15, Joachimstalerstr.22/23 (inzwischen gestorben).
Die beiden
Letztgenannten waren auf Grund Generalvollmacht die Vermögensverwalter der
Berechtigten; der erste von 1938 bis 10.10.1941; der letztere ab dieser
Zeit.
. 38. Anspruch auf Rechnungslegung muss vorbehalten
bleiben; die Berechtigten haben Anspruch auf Ersatz der in der
Zwischenzeit gezogenen Nutzungen; die Kaufgelder wurden auf ein
Sonderkonto der Gestapo einbezahlt; die Erwerber wussten also, dass
die Gegenstände durch Entziehung erlangt worden sind. Auskunftspersonen
die unter Ziff. 37 Genannten. Nach Auskunft des Treuhänders Aigner ist das
Anwesen Höllentalstr.56 (PI.Nr.1822 a u. b) als Beamtenwohnhaus verwendet
worden um den (wohl sehr mäßig angesetzten) Mietpreis von RM.12O0
jährlich; angeblich haben die jährlichen Bauunterhaltungen diesen
Mietertrag teilweise überschritten. Der Mietertrag für Wiese und Bauplatz (Pl. Nr.
1824 und 1824 1/2) ist nach Angabe des Treuhänders sehr gering gewesen
(nur wenige Mark für die Grasnutzung). Bei Erwerb des Anwesens Höllentalstr.56 hat der
Bayer. Staat (nach Angabe des Treuhänders Aigner) für RM 4300 Umbauten in
dem Anwesen vorgenommen; weitere Aufwendungen (außer den laufenden
Bauunterhaltungen) hat der Bayer. Staat nicht gemacht.
39.
Rückerstattungspflichtig für das Wohnhaus Höllentalstr. 56 ist der erste
Erwerber und jetzige Besitzer: Der Bayerische Staat;
Staatsforstverwaltung. Rückerstattungspflichtig für den Bauplatz PI. Nr.
1824 ist der erste Erwerber und jetzige Eigentümer:
Rückerstattungspflichtig für den Bauplatz Pl. Nr.18241/2 ist der jetzige
Eigentümer: Oskar Mullay, Kunstmaler in Garmisch. 40. Auskunft können geben die unter Ziff. 37
genannten Personen. Sonstige Angaben: Das Wohnhaus Höllentalstr. 56 ist unbeschädigt. Teil D. Rückerstattungsantrag. 42. Anspruch, nach Maßgabe des Art. 16 des
Gesetzes (Auszahlung der Wertdifferenz zwischen angemessenen und wirklich
bezahlten Kaufpreis) wird nicht erhoben. 45. Die Rückerstattungsberechtigten erheben
Anspruch darauf, dass die Grundstücke, insbesondere das Wohnhaus
Höllentalstr.56, so wie sie stehen, zurückgegeben werden und dass die in
der Zeit der Entziehung gezogenen Nutzungen vergütet werden. Wenn im Falle der Wohnungseinrichtung die
Rückerstattung in Natur nicht mehr möglich sein sollte, wird eine
Entschädigung verlangt, die mindestens für die Wohnungseinrichtung in
Garmisch auf RM 63 000 (samt Zinsen seit 1938) zu berechnen ist. Teil E Ich erkläre hiermit, dass alle in der vorstehenden
Anmeldung enthaltenen Angaben nach meinem besten Wissen, und Gewissen
genau, vollständig und der Wahrheit entsprechend gemacht worden sind. In Vollmacht Fritz Schäffer, Rechtsanwalt 1.Juli 1949 Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern Aktenzeichen: I – 747/48 Vorsitzender Landgerichtsdirektor Strasser Beisitzer Amtsgerichtsrat Dr. Mantler, Dr.
Walter Wedl, Sachs und Stadler Protokollführer Steinbichler In Sachen Fechheimer, Emil und Frieda, vertreten
durch Rechtsanwalt Fritz Schaeffer Gegen 1. Das Land Bayern, Staatsforstverwaltung,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen 2. Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen, vertreten
durch den 1. Bürgermeister 3. Luise Mulley, Kunstmalerswitwe in
Garmisch-Partenkirchen, Alleinerbin des Kunstmalers Oskar Mulley in
Garmisch-Partenkirchen wegen Rückerstattung erschienen auf Aufruf der Sache: für die Antragsteller: Rechtsanwalt Fritz
Schaeffer, für das Land Bayern: Oberregierungsrat Dr.
Blessin im Oberfinanzpräsidium und die Oberforstmeister Siebe und
Aigner in Garmisch-Partenkirchen für die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen: Dr.
Josef Grasegger, Rechtsberater und Adolf Kirschbauer,
Verwaltungsoberinspektor - Übergabe einer Vollmacht des 1.
Bürgermeisters für Frau Mullay: Rechtsanwalt Dr. Paul Broßmann
in Garmisch-Partenkirchen Zwischen den Beteiligten kam folgende gütliche
Einigung zustande: 1 Das verpflichtete Land Bayern ist mit der
Rückübertragung des Grundstücks Pl.Nr. 1822a Wohnhaus Höllentalstr. 56 0,13 ha Pl. Nr. 1822b Gartenanlage mit Holzlege und
Hofraum an die Berechtigte Frieda Fechheimer als
Alleineigentümerin einverstanden. 2. Die Beteiligten sind sich über den
Eigentumsübergang einig und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung
im Grundbuch... 3. Die Verpflichtete tritt an die Berechtigte
Frieda Fechheimer zu Händen ihres Vertreters das Guthaben aus dem
Treuhänderkonto ab. 4. ... alle sonstigen Ansprüche aus dem Wiedergutmachungsfall sind abgegolten... ... Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.“ Strasser / Steinbichler Anmeldung Rückerstattungsanspruch nach Maßgabe des
Ges. Nr. 59 der Militärregierung – Ausführungsverordnung Nr.1 (Art. 56 d.
Ges.)“ 27.02.1950 Amtsgericht Abteilung Grundbuch An Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen Rückerstattung Fechheimer „Gemäß Niederschrift der Wiedergutmachungsbehörde
Oberbayern in München v0m 1,7,1949 ... wurde heute im Grundbuch für
Garmisch ... der Eigentumsübergang an Pl. Nr. 1824 (Bauplatz, Wiese zu
0,2617 ha) von der Marktgemeinde Garmmisch-Partenkirchen auf die
Kaufmannseheleute Emil und Frieda Fechheimer in Lugano (Schweiz)
grundbuchamtlich vollzogen...“ 27.09.1950
Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern
(München, Mühlbaurstr.8/IV) An Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen AZ JR I a 4299 Jewish Restitution Successor Je ½ Anteil am Grundstück Garmisch-Partenkirchen
Pl. Nr. 1/186 „1. Sie wurden vor einiger Zeit benachrichtigt,
dass die IRSO beim Zentralmeldeamt Bad Nauheim obige Anmeldung gegen Sie
eingereicht hat. 2. Mit Erklärung vom 18.9.50 hat die IRSO die
Anmeldung zurückgenommen. Die Zurücknahme bedeutet die Erledigung der
Anmeldung...“ Unterschrift: Mair
© Alois Schwarzmüller 2023 |
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