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Garmisch-Partenkirchen 1.
Januar 1935 |
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Quelle 18 19.12.1934 Beschluss der NSDAP-Fraktion Betreff: Vereinigung der Gemeinden Garmisch und Partenkirchen – hier: künftiger Rathausplatz „Als getreuer Sachwalter ihrer Gemeinde kann die NSDAP-Fraktion der durch die Gemeinde Partenkirchen getroffenen Platzwahl für ein gemeinsames neues Rathaus sowohl aus rein örtlichen wie wirtschaftlichen Gründen an der vorgesehenen Stelle nicht zustimmen. Der Gemeinderat Garmisch sieht sich heute, vor die Tatsache gestellt, einen Platz für das neue Rathaus zu genehmigen, der in keiner Weise diesen Voraussetzungen Rechnung trägt, die Grundlage für seinen Beschluss der bedingungslosen Zustimmung zur Vereinigung beider Gemeinden nicht mehr gegeben.“
Quelle 19 29.12.1934 Protokoll der Geheimsitzung des Gemeinderats Garmisch E wiederholt einleitend den Beschluss vom 19. Dezember und fährt dann fort: „Nachdem diese Fassung zu einer irrtümlichen Auslegung höheren Orts nach Mitteilung des Bezirksamts Garmisch geführt hat, erklären Fraktion und Gemeinderat einstimmig: Der Gemeinderat Garmisch lehnt die Vereinigung der Gemeinden Garmisch und Partenkirchen ab. Hierdurch sind alle vorher gefassten Beschlüsse vom 25. Juli 1933, 8. Januar 1934, 15. Oktober 1934 und 14.Dezember 1934 über die Vereinigung der beiden Gemeinden widerrufen.“
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