Garmisch-Partenkirchen 1945-1949 - Die ersten Jahre nach Diktatur und Krieg

 

 

 

 

Entnazifizierung - Selbstreinigung oder Selbstbetrug?

Hans Hartmann zwar erster Kreisleiter der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen von 1933 bis 1937.

https://www.gapgeschichte.de/ns_zeit_kreisleiter_2_hartmann/ns_kreisleiter_hartmann_09_entnazifizierung.htm

 

09.07.1948

Lagerspruchkammer Regensburg - Verfahren gegen den Garmisch-Partenkirchner Kreisleiter Hans Hartmann

Die Verhandlung gegen NS-Kreisleiter Hans Hartmann - Amtszeit 1933 bis 1937 - begann am 01.07.1948. Im Auftrag der Gestapo hat er in Garmisch-Partenkirchen 59 Verhaftungen durchgeführt. 1937 war er bei Gauleiter Adolf Wagner in Ungnade gefallen und wurde als Kreisleiter entlassen.

Der Öffentliche Kläger beantragt für Hartmann Einstufung in die Gruppe der Belasteten (II) und die Einweisung in eine Arbeitslager für drei Jahre.

„… hatte Hartmann während seiner Amtszeit als Kreisleiter einen Mann verhaften lassen, weil dieser wahrheitsgemäß erzählt hatte, dass Hermann Göring mit einigen Freunden Im Eibsee-Hotel an einem Abend eine Sektrechnung von 6000 RM gemacht hatte, dem Kellner aber für die vierzehnstündige Bedienungszeit nur ein Trinkgeld von 6 RM gegeben hatte.“

Hochland-Bote 09.07.1948

 

Entnazifizierung – „hemmungsloser Nazi“ oder „williger Mitläufer“?

Hartmann mochte sich schon lange von den offiziellen und auch von seinen eigenen Propa­ganda-phrasen distanziert haben, die Alliierten hielten ihn aber dennoch wegen seiner vierjährigen Rolle als NS-Kreisleiter fest. Am 29. Juli 1945 wurde er aufgrund der Direktive JCS Nr. 1067 als Belasteter in Automatischen Arrest genommen und in das Internierungslager Ludwigsburg 74 gebracht.[1] Von dort kam er schließlich in das Lager Regensburg (Lagernummer 9719, Block III, Baracke 12). Aufgabe der Lagerspruchkammer Regensburg war es herauszufinden, welche Rolle er in Garmisch-Partenkir­chen zwischen seiner Ernennung zum Kreisleiter und seiner Entfernung aus diesem Amt gespielt hatte. War er ein „hemmungsloser Nazi gegen jeden anders Denkenden“[2] oder nur ein „williger Mitläu­fer“, darüber wurde 1948 und 1949 verhandelt.[3]

Der erste Garmisch-Partenkirchner Nachkriegsbürgermeister Georg Schütte (SPD) beleuchtete Hartmanns Tätigkeit als Kreis­leiter und SA-Sonderkommissar aus eigenem Erleben in den Jahren der NS-Herrschaft mit dieser Einschätzung: Hartmann „führte in Garmisch-Partenkirchen die sogenannte Machtübernahme 1933 als der damals verantwort­liche Kreisleiter durch. War der Nazi-Ideologie erlegen. Auf Grund von Differenzen innerhalb der Kreisleitung wurde er zu einem späteren Zeitpunkt vom Kreisleiter Hausböck abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt konnte eine aktivistische Tätigkeit für die NSDAP durch Hartmann nicht mehr beobachtet werden. Während seiner Amtszeit löste er durch sein Auftreten viel Missstimmung in der antifaschisti­schen Bevölkerung aus.“[4]

Mit der Ausstellung des Festnahmebefehls AZ 831 vom 18. Februar 1948 begann das Spruchkam­merverfahren gegen den „Betroffenen“ Hans Hartmann. Seine Festnahme wurde angeordnet, „weil nach den bisherigen Ermittlungen eine besonders schwere individuelle Belastung vorhanden ist.“[5]

Einer der wenigen Zeugen war Karl Märkl, von 1933 bis 1939 Kreisgeschäftsführer im Haus der Nati­onalsozialisten, von 1943 bis 1945 NS-Kreisleiter im Kreis Schongau. Bis 1937 war er die rechte Hand Hartmanns, jetzt sprach er von der „toleranten und korrekten Haltung“[6] seines Garmisch-Partenkirch­ner Amtskollegen und davon, dass „90-95% aller Anzeigen … in den Papierkorb“[7] gewan­dert seien. Die etwa 200 auf Veranlassung von Hartmann in Schutzhaft genommenen und zum Teil nach Dachau gebrachten Personen haben ihn nicht so gütig und verträglich erlebt, wie es Märkl im Gedächtnis hatte. Hätte Hartmann tatsächlich, wie Märkl behauptet, 2000 und mehr Personen nicht in Haft nehmen lassen, dann wäre er von der Gauleitung mit Sicherheit nicht erst 1937 abgezogen worden. Auch daran, dass Hartmann die „im ganzen Kreisgebiet … durch das NSKK angebrachten Judenschilder entfernen“ ließ[8], darf gezweifelt werden. Sogenannte „Judenabwehrschilder“ standen bis wenige Tage vor Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen. Ritter von Halts Beobachtungen und die anderer Olympiaverantwortlicher[9] widersprechen Märkls Erinnerungen gravierend. Von Märkls „Persilschein“ für seinen ehemaligen Vorgesetzten bleibt übrig, dass er die 1933 befohlene Verhaftung der Gemeinderäte und Funktionäre von SPD und BVP „größtenteils“[10] nicht durchführte und dass der ehemalige 2. Bürgermeister von Partenkirchen, Georg Schütte, vor einer Hausdurchsuchung verschont blieb – weil er die gesuchten Papiere freiwillig herausrückte. Das war vielleicht „korrekt“, aber „tolerant“?

Zentraler Punkt der Anklage war, „dass der Betroffene im Jahre 1933 als der verantwortliche Kreisleiter von Garmisch-Partenkirchen dort die naz. Machtübername durchführte und verantwortlich war für eine Reihe von Verhaftungen und Festnahmen.“[11] Zum Beweis wurden von der Ermittlungsabteilung des Öffentlichen Klägers bei der Spruchkammer des Landkreises Garmisch-Partenkirchen 56 Schutzhaftakten mit Hartmanns Unterschrift vorgelegt und ein Aktenstück mit 141 Blättern.[12] Der Öffentliche Kläger der Lagerspruchkammer beantragte, Hart­mann deshalb in die Gruppe I der Hauptschuldigen einzureihen. Hartmanns Verteidiger Fritz Staimer wandte ein, dass die Gestapo die 14 Verhaftungen von Mitgliedern der KPD am 11. März 1933 ange­ordnet habe und dass die Schutzhaftbefehle durch den Bezirksamtmann ausgestellt worden seien. Er gab zu Protokoll, „dass der Betroffene als Kreisleiter eine dieser wenigen Verhaftungen etwa angeregt haben könnte, wird kein Zeuge behaupten oder gar beweisen können.“[13] Der Ermittlungsbericht des Anklägers kam dagegen zu der Erkenntnis, „dass Hartmann der maßgebende Mann der Verhaftungen war“.[14]

Dass Hartmann ein „maßgebender Mann“ war, mag dieses Beispiel belegen: Auguste Piethold, Ehe­frau des am 11. März 1933 verhafteten Anton Piethold aus Partenkirchen, hörte 1934 davon – ihr Mann war noch immer im Konzentrationslager - , „dass die Angehörigen von in Haft befindlichen Per­sonen über den Bürgermeister und Kreisleiter ein Gesuch zwecks Entlassung aus der Haft einreichen können.“[15] Pietholds Frau wandte sich daraufhin an den Kreisleiter. Das Ergebnis: „Hartmann sagte mir, dass es in seiner Hand liegt, ob mein Mann raus kommt oder nicht.“[16] Er war ein mächtiger Mann.

Im Juni 1948 wurde Georg Benedikt, Bürgermeister von Ohlstadt bis 1933, Mitglied des Bayerischen Senats von 1947 bis 1952, als Zeuge für seine Inschutzhaftnahme durch Hartmann gehört. Er schrieb an die Spruchkammer, dass Hartmann „dem s.Zt. Landrat Dr. Wiesend den Auftrag gab u.a. auch mich als politischen Gegner in Haft nehmen zu lassen.“[17] Er könne es sich „bei den heutigen Geldver­hältnissen“[18] nicht leisten, persönlich zur Spruchkammer nach Regensburg zu kommen. Es sei „wirk­lich schade um das gute Geld für die Nazi, welche heute unschuldiger sind wie wir selbst. Sie haben ja alle nur auf Befehl des Sonderkommissars gehandelt.“[19] Das war die Linie der Verteidigung: Die Funkti­onäre vor Ort berufen sich auf Hartmann, Hartmann beruft sich auf Gauleitung und Gestapo in München. Gauleitung und Gestapo berufen sich auf Berlin. Berlin auf Hitler. Alle darunter: Unschuldig.

Weder für Leonie und Jakob Liebenstein, noch für Andreas Sailer, weder für Joseph Mayr noch für Anton Zerhoch, weder für Josef Zwerger noch für Anton Lutz und für viele andere im Kreis Garmisch-Partenkirchen gab es Befehle aus München. Sie alle waren das Opfer der Hartmannschen Entschei­dung, sie in Schutzhaft nehmen zu lassen, sei es, weil die SA drohte, zur Selbstjustiz zu greifen, sei es, weil Hartmann selbst das Bezirksamt zur Ausstellung eines Schutzhaftbefehls veranlasste.

Der Cellerar des Klosters Ettal, Pater Johannes Albrecht, setzte sich 1948 mit einer „Bestätigung“ für Hans Hartmann ein. Hartmann habe zeitweise geduldet, dass zwei Patres im Ettaler Gemeinderat vertreten waren ohne Mitglieder der NSDAP zu sein. Er habe auch erlaubt, dass die im Internat unter­gebrachten Jungen zu einer geschlossenen Einheit der HJ zusammengefasst werden durften und damit dem Kloster weniger entfremdet werden konnten. Und schließlich habe Hartmann ihm, „zur Vermeidung von Reibereien zwischen Partei und kirchlichen Stellen“, gelegentlich Warnungen zu­kommen lassen, die an den Garmischer Pfarrer Hermann Mencke weitergegeben werden konnten.[20]

Verteidiger Fritz Staimer führte für seinen Mandanten unter anderem ins Feld, dass er dem früheren SPD-Mitglied Dr. Hans Ritter aus Hannover die Niederlassung als Betriebsprüfer in Garmisch-Parten­kirchen ermöglicht und ihn in seinem eigenen Betrieb als Prüfer bestellt habe.[21] Hartmann habe ei­nige als Radaubrüder bekannte „alte Kämpfer“ der NS-Bewegung am Biertisch beschimpft. Dieser Vorfall sei dem Gauleiter zu Ohren gekommen und sei ihm Veranlassung gewesen, Hartman zu sus­pendieren. Der Stellvertreter des Gauleiters, Otto Nippold, habe Hartmann daraufhin „geraten, sich zu erschießen“, da der Gauleiter beabsichtige, ihn ins KZ zu bringen. Hartmann habe sich geweigert und sei vor das Gaugericht der NSDAP München-Oberbayern zitiert worden. Er habe darauf verzichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen und sei von diesem Parteigericht aus seinen Ämtern entfernt und mit einer dreijährigen Sperre für die Bekleidung von Parteiämtern bestraft worden.[22]

Die Verhandlung schien nicht darauf angelegt, Einzelheiten der Amtsführung Hartmanns, seine Rolle in der Öffentlichkeit, sein Auftreten als ideologischer Zuchtmeis­ter zu klären.

Der Spruch der Lagerspruchkammer Regensburg erging am 24. Juni 1948.[23] Vorsitzender Richter war Hans Stoppani, Kläger war Rudolf Gonschor, Verteidiger Dr. Fritz Staimer. Als Zeugen wurden gehört Karl Märkl, ehemaliger NS-Kreisgeschäftsführer und Kreisleiter, Josef Röhrl, ehemaliger Kreis­walter der DAF und der Malermeister Joseph Mayr aus Oberau, Vorsitzender der lokalen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN).

Nach Auffassung des Gerichts war Hartmann verantwortlich „für eine Reihe von Verhaftungen, bewie­sen durch die 57 Schutzhaftakte, die seine Unterschrift tragen.“[24] Zu seinen Gunsten wurde hervorgeho­ben, Hartmann habe alle sogenannten „Judenabwehrschilder“ entfernen lassen. Genaue­res wurde dazu nicht festgestellt. Bei der Auseinandersetzung mit Gauleiter Wagner, die letztlich zu seiner Entlassung geführt habe, sei es um die Zusammenlegung der Gemeinden Garmisch und Partenkirchen gegangen, die von Hartmann so kritisch gesehen worden sei, dass er von Wagner mit KZ-Haft in Dachau bedroht worden sei.[25] Die Verhaftung der KPD-Mitglieder am 11. März 1933 sei von der politischen Polizei München ausgegangen, nicht von Hartmann. Der Betroffene habe nach der NS-Machtergreifung die Mitglieder der BVP und der SPD nicht verhaften lassen, sondern sie „auf Handschlag und Ehrenwort“ entlassen.[26] Außerdem habe der ehemalige Kreisleiter versichert, „dass von ihm aus eigener Veranlassung heraus keine Verhaftung angeordnet wurde.“[27] Der Betroffene habe nur ein einziges Mal eine öffentliche Rede gehalten. Er sei „mit den Gewaltmethoden des Dritten Reiches nicht einverstan­den“ gewesen und sei „frühzeitig vom Nationalsozialismus abgerückt.“[28]

Das Urteil: Hans Hartmann wurde von der Lagerspruchkammer - nach dreijähriger Kriegsgefangen­schaft und Internierung - in die Kategorie Minderbelasteter III eingereiht. Das Ge­richt gab seiner Über­zeugung Ausdruck, dass der Betroffene nach einer „Probezeit von 18 Monaten seine Pflichten als Bürger eines friedlichen demokratischen Staates erfüllen wird.“[29] Die Bewährungsfrist endete am 1. Februar 1949. Hartmann musste 100.- DM an einen Wiedergutmachungsfonds bezahlen. Die Garmisch-Partenkirchner Bezirksstelle der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) legte am 26. Juli 1948 Widerspruch ein und bat um „Anberaumung der Berufungsverhandlung vor der örtlichen Spruchkammer Garmisch-Partenkirchen.“[30] Die meisten Belastungszeugen hätten „in Anbe­tracht der vorausgegangenen Währungsreform“ nicht erscheinen können.[31] Von mehr als 50 nach 1933 aus politischen Gründen Verhafteten sei nur ein einziger Zeuge anwesend gewesen, so dass „der Fall in seiner ganzen Auswirkung nicht voll beleuchtet“ worden sei.[32] Vor allem die nicht im politischen Bereich liegenden Gründe, die zur Entlassung Hartmanns als Kreisleiter beigetragen hät­ten, seien nicht zur Sprache gekommen.[33]

Dieser Einspruch wurde nach zwei Monaten von der Lagerspruchkammer Regensburg zurückgewie­sen. Der VVN fehlte nach Ansicht der Spruchkammer die Legitimation zur Einlegung eines Rechts­mittels, da sie im vorausgegangenen Verfahren nicht durch Stellung von Anträgen beteiligt gewesen sei. Außerdem war die Kammer davon überzeugt, dass im Verfahren gegen Hans Hartmann „genü­gend Beweismaterial“[34] vorgelegen habe.

Als „Belasteter“ der Gruppe II war Hartmann in sein Verfahren eingetreten. Die Regensburger Kam­mer zählte ihn nach dem ersten Spruch zu den „Minderbelasteten“ der Gruppe III. Am Ende seiner Entnazifizierung wurde er „im Nachverfahren“[35] in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht. Außerdem hieß es: „Von der Verhängung weiterer Sühnemaßnahmen wird abgesehen.“ Es blieb also bei 100.- DM Geldbuße.

 

Rückkehr in die bürgerliche Existenz – ein Leben ohne Politik

Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager Regensburg und nach dem Ende des Spruch­kammerverfahrens kümmerte Hans Hartmann sich wieder um sein Geschäft. Sein neuer Laden stand am Mühlbacheck in der kleinen Reihe von Behelfsläden vor dem Werdenfels-Gymna­sium. Politisch trat er nicht mehr ans Licht der Öffentlichkeit. Beiträge zur Erhellung der Zeit, in der er als „politischer Leiter“ der NSDAP in Garmisch-Partenkirchen tätig war, zu den Gründen, die ihn dieses Amt ausüben ließen und zu den Vorgängen, die zu seiner Entfernung aus seinen Funktionen führten, sind nicht bekannt geworden.

Hans Hartmann ist am 28. September 1976 in Garmisch-Partenkirchen verstorben.

 


[1] ebd.

[2] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 24.07.1947 Johannes Simon und 14.07.1947 Josef Pfadenhauer, Gewerkschaftssekretär Garmisch-Partenkirchen

[3] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / Detention Report Nr. 2179 13791 entsprechend Automatic Arrest SHAEF vom 13.04.1945 – Lager Regensburg, Int.No. 31G-5140285

[4] ebd. Lagerspruchkammer Regensburg: Auszug aus den Arbeitsblättern AZ 831/H No – Bürgermeister Georg Schütte 16.08.1947

[5] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / Festnahmebefehl AZ 831

[6] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / Carl Märkl 18.01.1948

[7] ebd.

[8] ebd.

[9] Bundesarchiv Olympiabestand - Von Halt 14.05.1935 / Carl Diem: Tagebuch 24.04.1935

[10] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann

[11] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / Öffentlicher Kläger 19.04.1948

[12] ebd. 10.03.1948

[13] ebd. 25.03.1948 Fritz Staimer

[14] ebd. 15.03.1948 Ermittlungsbericht

[15] ebd. 10.03.1948 Auguste Piethold

[16] ebd. 10.03.1948 Auguste Piethold

[17] ebd. 20.06.1948 Georg Benedikt

[18] ebd. Der 20. Juni, der Tag, an dem Benedikt an sie Spruchkammer schrieb, war auch der Tag der Währungsreform.

[19] ebd.

[20] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 18.06.1948 Erklärung von Pater Johannes Albrecht

[21] ebd. 19.06.1948 Dr. Fritz Staimer

[22] ebd.

[23] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 24.06.1948 Protokoll der öffentlichen Sitzung

[24] ebd. 24.06.1948 Protokoll der öffentlichen Sitzung

[25] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 24.06.1948 Protokoll der öffentlichen Sitzung – Der gesamten NSDAP-Fraktion des Gemeinderats Garmisch wurde mit KZ gedroht, sollte die Vereinbarung über die Zusammenlegung nicht zum 1. Januar 1935 dem Bayerischen Innenministerium in München vorliegen.

[26] ebd.

[27] ebd.

[28] ebd.

[29] ebd.

[30] ebd. 27.07.1948 Einspruch der VVN Garmisch-Partenkirchen

[31] ebd. Karl Hartenstein, Garmisch, teilte der Spruchkammer Regensburg am 20. Juni 1948 mit: „Ladung als Zeuge… ist infolge Geldumstellung das Reisen erschwert, da mir keine Mittel zur Verfügung stehen und ich von meinem Geschäftsbetrieb nicht abkommen kann.“

[32] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 24.06.1948 Protokoll der öffentlichen Sitzung

[33] ebd.

[34] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 21.10.1948

[35] StA München Spruchkammern – Karton 629 Hans Hartmann / 21.03.1949

 

 

 

© Alois Schwarzmüller 2015