Burgrain - der "dritte Ortsteil" von Garmisch-Partenkirchen  -  1946-1948

 

 


Von der "Stunde Null"
bis zur Eingemeindung der "Siedlung" in die Markgemeinde Garmisch-Parten­kirchen

 

1946

Im Mai 1946 wird zwischen den Gemein­den Farchant und der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen erneut über den Grenzverlauf zwischen beiden Gemein­den und über die Eingemeindung der Siedlung am Farchanter Gröben verhan­delt. Notwendig werden diese neuen Lageplan vor der Eingemeindung der "Alten Siedlung" - 1949Ge­spräche und Beschlüsse wegen „Ände­rung der Verhältnisse, der beteiligten Amtspersonen“ und „Vernichtung der frü­heren Akten durch Fliegerangriff“.

 Der Eingemeindungsantrag der Marktge­meinde wird damit begründet, daß der Markt seit 1939 „zu den Grunderwerbs­kosten, Baureifmachung und Uferschutz­bau“ erhebliche Zuschüsse geleistet habe. Außerdem seien von Garmisch-Parten­kirchen „die Wasser- und Stromversor­gung, die Kanalisation und die Müllab­fuhr eingerichtet“ worden.

 Die „Zuteilung der Siedlerwohnungen“ erfolge „an hiesige Einwohner“, die ihre „Verdienstmöglichkeiten und Arbeits­plätze in Garmisch-Partenkirchen“ hätten und „wirtschaftlich hieher stark gebun­den“ seien. Zudem sei die Farchanter Schule nicht in der Lage, die „fast 100 volksschulpflichtigen Kinder der Siedler aufzunehmen. Die seit einigen Jahren eingerichtete Omnibuslinie zwischen Garmisch-Partenkirchen und der Sied­lung mache deutlich, daß „die gesamten Lebensbeziehungen der Siedler nach Gar­misch-Partenkirchen gravidieren“.

 Obwohl alle Gründe, „die gegebene Ver­kehrslage, die wirtschaftliche Zugehörig­keit und Verbundenheit mit Garmisch­-Partenkirchen... für (die) Eingliederung des Siedlungsgebietes nach Garmisch-­Partenkirchen sprechen, wollen die Far­chanter Gemeindeväter den Vorschlag der Eingemeindung der Siedlung nach Garmisch-Partenkirchen nicht so leicht hinnehmen. Trotz der von den Farchan­tern angeführten Gegengründe be­schließt der Gemeinderat Garmisch-Par­tenkirchen einstimmig, die Änderung der Gemeindegrenzen und die Eingliede­rung des Siedlungsgebietes Farchanter Gröben zu beantragen. Dabei geht man über die bestehenden Siedlungsgrenzen weit hinaus, da „mit einer Erweiterung der Siedlung in Bälde zu rechnen sei“.

  

1947

 In unmittelbarem Anschluss an den Sied­lungskindergarten in der Grubenkopf­straße entsteht in diesem Jahr das erste Gotteshaus in der Siedlung, die „Notkir­che“ St. Michael. Viele Einwohner aus der Siedlung arbeiten bei ihrer Errichtung eigenhändig mit oder beteiligen sich mit größeren Geldsummen an der Finanzie­rung des Holzkirchleins. Im September 1947 erfolgt der erste Spatenstich durch den Partenkirchner Kaplan Matthias Brenner. Die Pläne für die Burgrainer Kir­che stammen von Architekt Hanns Ostler. Für die etwa 400 Einwohner stehen kon­fessionelle Grenzen dem Willen zu einem gemeinsamen Haus für den Gottesdienst nicht im Weg. Sowohl die katholische wie die evangelische Gemeinde feiern und loben Gott in der „Notkirche“, die 1948 durch den Münchner Generalvikar Ferdi­nand Buchwieser eingeweiht wird.

"Notkirche" St. Michael - 1948

"Notkirche" St. Michael an der Grubenkopfstraße - 1948

  

1948

 Im Februar 1948 ist der Streit zwischen Farchant und Garmisch-Partenkir­chen um die Eingemeindung der Siedlung voll entbrannt. Die Unnachgie­bigkeit der Farchanter in der Grenzfrage führt dazu, daß sich die Marktgemeinde „unter den gegebenen Verhältnissen nicht mehr in der Lage“ sieht, „eine Ver­pflichtung zu übernehmen, daß die Be­wohner der Siedlung an den gemeindli­chen Einrichtungen der Marktgemeinde, insbesondere am Schulbesuch, teilneh­men können“. Es wird sogar angeordnet, „Vorbereitungen zu treffen, daß die Wahl­berechtigten in der Siedlung bereits bei der kommenden Gemeinderatswahl in der Gemeinde Farchant wählen kön­nen“. An der Straßengabel zwischen Burgrain und Farchant - 1940

Nur drei Wochen später genehmigt dann aber der Gemeinderat Garmisch-Parten­kirchen die Verabredung zwischen Bür­germeister Schütte und dem Farchanter Bürgermeister Bader. Beide Seiten ge­ben nach, der Kompromiss sieht so aus. daß die Farchanter das Weiderecht bis zur Bebauungsgrenze ausüben dürfen und ein Vorschlagsrecht zur Benennung von zehn Prozent der künftigen Siedler in Burgrain erhalten, während die weiteren neunzig Prozent der Siedler von der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen eingewiesen werden können.

 Am 22. März 1948 wird die Siedlung am Farchanter Gröben schließlich durch eine Verfügung der Regierung von Ober­bayern in das Gemeindegebiet Gar­misch-Partenkirchen eingemeindet, der Gemeinderat Garmisch-Partenkirchen stimmt der Umgemeindung mit folgen­dem Beschluss zu: „Die bisherige Sied­lung bildet ab 1. April 1949 den Ortsteil ‚Burgrain‘ der Marktgemeinde Gar­misch-Partenkirchen“.

 In Burgrain wird ein Kirchenchor ge­gründet, unter Leitung von Studienrat Paul Wöhl pflegt man erfolgreich gute Kir­chenmusik. Nach dem Tod des Dirigen­ten übernimmt Frau Lehmann den Chor, ihr folgt, nach ihrem Wegzug, der Musikstudent Ludwig Streicher. Lange Jahre noch spielt Frau Volkmer das Harmo­nium der kleinen Kirche an der Gruben­kopfstraße.

 


 

© Alois Schwarzmüller 1989